CDU Kreisverband Coesfeld
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Kapitel II
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FÜR DIE FREIE ENTFALTUNG DER PERSON IN UNSERER GESELLSCHAFT

39. Wir bekennen uns zum Recht jedes Menschen, sein Leben selbst zu gestalten. Auf der Suche nach Sinn und Lebensglück muß jeder die Chance haben, sich so zu entwickeln, wie es seinen Begabungen, Wünschen und Neigungen entspricht. Der Freiheit der Person entspricht die Verantwortung, die jeder einzelne für sich selbst, für seine Angehörigen und die Gemeinschaft insgesamt zu übernehmen hat.

1.GLEICHBERECHTIGUNG UND PARTNERSCHAFT VON FRAU UND MANN

Gleichberechtigung in einer partnerschaftlichen Gesellschaft

40. Gleichberechtigung bedeutet für uns, daß das Recht auf freie Entfaltung der Person unabhängig vom Geschlecht gilt. Ziel unserer Politik ist es, die Gleichberechtigung von Frau und Mann in einer partnerschaftlichen Gesellschaft zu verwirklichen. Wir wollen bestehende Benachteiligungen von Frauen in Familie, Arbeitswelt, Politik und in allen übrigen gesellschaftlichen Bereichen beseitigen. Wir wollen, daß Frauen und Männer sich so in Freiheit und Verantwortung entfalten können, wie es ihren Neigungen, Begabungen und Wünschen entspricht. Partnerschaft bedeutet, daß Frau und Mann sich gegenseitig in ihrem Eigenwert anerkennen, füreinander verantwortlich sind und ihre Aufgaben innerhalb und außerhalb der Familie gleichberechtigt vereinbaren.

41. In unserem Jahrhundert hat sich ein neues Rollenverständnis von Frau und Mann entwickelt. Rationalität und soziale Tugenden sind ebenso wie Sachkönnen, Kreativität und Zuwendungsbereitschaft in allen Bereichen des Lebens gefordert und nicht nach Geschlechtern zu trennen. Wir treten dafür ein, daß Staat und Gesellschaft entsprechend dem grundgesetzlichen Auftrag die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung fördern. Über das Erreichte hinaus bedarf es gleicher Berufschancen und Aufstiegsmöglichkeiten im Erwerbsleben, der Aufwertung der Familienarbeit und der besseren Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben.

Frauen in der Politik

Wir brauchen mehr gesellschaftliche Mitwirkung von Frauen in Parteien und anderen Organisationen, damit Frauen ihre spezifischen Sichtweisen und Erfahrungen einbringen. Darum fördern wir Christliche Demokraten auf allen Ebenen unserer Partei nachhaltig die Mitwirkung von Frauen. Partnerschaft in der Politik verlangt, daß Frauen und Männer sich gegenseitig in ihren fachlichen Kenntnissen, ihrer Lebenserfahrung und ihrem Urteilsvermögen anerkennen und dies als unverzichtbar für die politische Entscheidungsfindung begreifen.

Ziele unserer Gleichberechtigungspolitik

42. Wir setzen uns ein:

  • für die erweiterte Anerkennung der Familienarbeit und ihre Anbindung an das soziale Sicherungssystem,
  • für die Chancen- und Lohngleichheit sowie den Abbau von Benachteiligungen im Berufs- und Erwerbsleben,
  • für bessere Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • für die umfassendere Teilhabe von Frauen an Führungsaufgaben, politischen Mandaten und Ämtern sowie in allen gesellschaftlichen Bereichen.

Wir fördern das gleichberechtigte Miteinander von Frau und Mann in unserer Gesellschaft. Unsere Gleichberechtigungspolitik richtet sich daher an Frauen wie Männer. Auch für Männer müssen in der Berufs- und Arbeitswelt mehr Möglichkeiten bestehen, sich an der Familienarbeit zu beteiligen, die Kindererziehung als eine gemeinsame Aufgabe zu betrachten und den Kindern ein partnerschaftliches Miteinander vorzuleben.

2.DIE FAMILIE - FUNDAMENT DER GESELLSCHAFT

Ehe und Familie unterstützen

Familie als Gemeinschaft der Generationen

43. Die Familie ist die beständigste Form des Zusammenlebens in der Gesellschaft. In der Familie erfahren Menschen Geborgenheit und Zuwendung. Hier erleben sie die Solidarität zwischen den Generationen. In Familien können am besten die Eigenschaften und Fähigkeiten entwickelt werden, die Voraussetzung und Grundbestandteil einer freien und verantwortlichen Gesellschaft sind: Liebe und Vertrauen, Toleranz und Rücksichtnahme, Opferbereitschaft und Mitverantwortung, Selbständigkeit und Mündigkeit. Für uns ist die Familie das Fundament der Gesellschaft. Deshalb setzen wir uns für ihre finanzielle Unterstützung und die gesellschaftliche Anerkennung der Familienarbeit ein. Der Zusammenhalt in unseren Familien ist Voraussetzung für die Solidarität in unserer Gesellschaft.

Ehe und Familie unterstützen

44. Die Ehe ist das Leitbild der Gemeinschaft von Frau und Mann. Sie ist die beste Grundlage für die gemeinsame Verantwortung von Mutter und Vater in der Erziehung der Kinder. Nach wie vor wünschen die meisten Frauen und Männer die Verläßlichkeit, Liebe und Partnerschaft in einer Ehe. Ehe und Familie brauchen unsere besondere Unterstützung, gerade weil Bindungen in unserer offenen Gesellschaft mehr denn je vom Scheitern bedroht sind. Wir halten daran fest, daß die Ehe als Institution einer auf Lebenszeit angelegten Beziehung in unserer Verfassungsordnung geschützt bleibt. Wir respektieren nichteheliche Partnerschaften und die bewußte Entscheidung, ohne die rechtlichen Bindungen einer Ehe zu leben. Wir sind gegen die rechtliche Gleichstellung solcher Partnerschaften mit der Ehe.

Eltern und Kinder

45. Jedes Kind braucht persönliche Zuwendung, Begleitung, Liebe, Vorbild und Autorität der Eltern. Die Entwicklung der personalen Eigenständigkeit und der Gemeinschaftsfähigkeit, des Werte- und Verantwortungsbewußtseins hängt wesentlich von der Erziehung in der Familie ab. Erziehung ist Elternrecht; wer sich für Kinder entscheidet, übernimmt Rechte und Pflichten, denen er sich nicht entziehen darf.

Die Zahl der Alleinerziehenden, der Geschiedenen und der Wiederverheirateten mit Kindern hat zugenommen. Wo Kinder umsorgt, erzogen und betreut werden, müssen wir diese Erziehungsleistung anerkennen und unterstützen. Auch das nichteheliche Kind hat ein Recht auf eine persönliche Beziehung sowohl zur leiblichen Mutter als auch zum leiblichen Vater. Wir wollen die Rechte nichtehelicher Kinder denen ehelicher gleichstellen.

Kinderfreundliche Gesellschaft

46. Eltern leisten mit der Erziehung ihrer Kinder einen unersetzlichen Beitrag für das Gemeinwohl und den Fortbestand unserer Gemeinschaft. Die dramatische Veränderung der Bevölkerungsstruktur gefährdet die Sicherung des Generationenvertrages. Dem entgegenzuwirken ist nicht nur eine Aufgabe der Politik, sondern auch der Gesellschaft mit einer veränderten Einstellung zum Kind und zur Familienarbeit. Wir wollen zu einer kinderfreundlichen Gesellschaft beitragen, die Kinder als Bereicherung versteht und in der Kinder unbeschwert aufwachsen. Familien brauchen zur Bewältigung ihrer Aufgaben angesichts vielfältiger Anforderungen verschiedene Formen der Entlastung und Begleitung, der Unterstützung und Ermutigung:

Familienleistungsausgleich

  • Wir streben an, den bisherigen Familienlastenausgleich weiter zu verbessern und durch einen Familienleistungsausgleich neu zu gestalten: mit einem vollständig einkommensabhängigen, bedarfsgerechten und dynamisch anzupassenden Kindergeld sowie mit der Einführung einer differenzierten und sozial ausgewogenen Besteuerung des Familieneinkommens unter Berücksichtigung der Zahl der Familienangehörigen. Wer Kinder hat, soll entsprechend weniger Steuern zahlen. Ein solches Familiensplitting wird Familien mit Kindern stärker als bisher entlasten und dient der Steuergerechtigkeit. Derartige Umschichtungen zugunsten von Familien mit Kindern müssen auch im Sozialversicherungsrecht stärker Eingang finden.

Rechtsanspruch auf Kindergartenplatz verwirklichen

  • Wir setzen uns dafür ein, daß unsere Gesellschaft die Erziehung und Entwicklung von Kindern fördert und erleichtert. Wir wollen den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz verwirklichen, damit Kinder Anregungen, Förderung und Kontakte mit anderen Kindern finden. Dabei fördern wir insbesondere private Initiativen und Kindergärten in freigemeinnütziger Trägerschaft. Kinder brauchen gleichermaßen Freiraum und Schutz. Genügende kinderfreundliche Wohnungen und kindgerechte Wohnumgebungen sind dringend nötig. Für Kinder ist es wichtig, unabhängig von Leistung und Erfolg angenommen zu sein. Ihre andere Sicht auf unsere Welt ist für die Erwachsenen wichtig, denn auch dadurch können sie die Notwendigkeit von Toleranz und Verständnis erfahren.

Schutz des ungeborenen Kindes

  • Wir treten nachdrücklich für den Schutz des Lebens ungeborener Kinder ein. Wir wollen die Grundlagen dafür verbessern, daß jedes ungeborene Kind, auch unter erschwerten Bedingungen, angenommen wird. Schwangere in Not- und Konfliktlagen brauchen neben finanziellen Hilfen und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot auch für Kleinstkinder die volle Unterstützung vom Vater des Kindes, von ihrer Familie und der Nachbarschaft, von Arbeitgebern und Vermietern. Der Schutz des Lebens ungeborener Kinder muß in der Rechtsordnung unseres Staates verankert bleiben. Das Recht muß dazu beitragen, daß im Interesse des Lebensschutzes Recht und Unrecht unterschieden sowie ein Rechtsbewußtsein und entsprechende Verhaltensorientierungen erhalten und gebildet werden.

Schutz von Kindern und Frauen

47. Es ist eine wichtige Aufgabe der Gemeinschaft, die Erziehungsfähigkeit der Familie zu stärken; dies zeigen die zahlreichen erschreckenden Fälle von Gewalt in der Familie, von Kindesmißhandlung und Kindesmißbrauch. Eltern, Verwandte und Nachbarn, Erzieher und Lehrer, Justiz und Polizei tragen große Verantwortung. Wir halten vorbeugende und nachbetreuende Hilfen ebenso für erforderlich wie Hilfen in akuten Notsituationen. Deshalb wollen wir das Netz der Anlauf- und Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche ausbauen. Wir treten für bedarfsgerechte Angebote an Frauenhäusern und flächendeckende Notrufsysteme ein.


Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern

Haus- und Familienarbeit

48. Wir treten dafür ein, daß Frauen und Männer Familie und Beruf besser vereinbaren können. Frauen haben den gleichen Anspruch wie Männer, Familie und Beruf zu vereinbaren. Viele Frauen und zunehmend auch Männer widmen sich vorübergehend oder ganz der Arbeit in der Familie und der Kindererziehung. Dies bedeutet Sicherheit und Geborgenheit für Kinder. Die vielfältigen Anforderungen in diesem Bereich bringen persönliche Bereicherung, aber auch eine große Arbeitsbelastung und noch immer finanzielle Nachteile mit sich.

Jährlich werden mehr Stunden Haus- und Familienarbeit als Erwerbsarbeit geleistet. Wir Christliche Demokraten setzen uns dafür ein, daß ihre Leistung stärker anerkannt wird. Die in Haus- und Familienarbeit erworbenen Kompetenzen müssen als Qualifikation bewertet werden. Auch Mütter und Väter, die ihre Kinder alleine erziehen, müssen stärker als bisher die Unterstützung der Gesellschaft erfahren. Das Erziehungsgeld, der Erziehungsurlaub sowie die Anerkennung von Erziehungs- und Pflegezeiten in der Rentenversicherung sind Schritte zur Verwirklichung unseres Ziels der sozialen Anerkennung und Absicherung von Familienarbeit und müssen weiter ausgebaut werden. Es ist eine Aufgabe sowohl der Tarifpartner in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung als auch der Politik, die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu verbessern. Betriebe und Gemeinden müssen mehr und flexiblere Betreuungseinrichtungen für Kinder der verschiedenen Altersgruppen bereitstellen. Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf liegt auch im Interesse der Entwicklung der Kindergeneration.

Familiengerechtere Arbeitswelt

49. Wir treten für eine Ausweitung des Elternurlaubs und unbezahlte Freistellungszeiten, auch für die Pflege von Angehörigen, ein. Es müssen mehr qualifizierte Teilzeitarbeitsplätze und flexiblere betriebliche und tarifvertragliche Arbeitszeitregelungen für Frauen und Männer geschaffen werden. Wir wollen dazu beitragen, daß die Arbeitswelt familiengerechter wird. Erziehungsarbeit bedeutet nicht den endgültigen Verzicht auf Erwerbsarbeit. Wir wollen Wahlfreiheit auch dadurch ermöglichen, daß wir den Wiedereinstieg in den Beruf erleichtern. Wir setzen uns für ein breites Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten ein, damit auch während der Familienphase der Kontakt zum Berufsleben erhalten bleibt.


Menschen mit Behinderung - gleiches Recht auf Entfaltung

Integration statt Isolation

50. Wir verstehen es als unsere besondere Pflicht, für behinderte Menschen einzutreten. Behinderte sind Teil unserer Gesellschaft; sie und ihre Familien brauchen unsere Solidarität und Unterstützung. Der Erfahrungsaustausch zwischen Behinderten und Nichtbehinderten ist eine Bereicherung für unsere Gesellschaft. Integration statt Isolation ist der richtige Weg. Wir setzen uns nachdrücklich für das Lebensrecht behinderter Kinder und ihre frühzeitige Förderung ein. Wir wollen das schulische Angebot im Sonder- und Förderschul- und im integrativen Bereich, die Ausweitung familienentlastender Dienste, den Zugang zur Arbeitswelt und eine behindertengerechte Gestaltung des privaten und öffentlichen Umfeldes verbessern.


Jugend - Zukunft unserer Gesellschaft

51. Jugendpolitik ist Politik für die Zukunft. In der Jugend werden Entscheidungen getroffen, welche Wertvorstellungen, Ideen und Vorbilder Orientierung für das weitere Leben geben. Für die Demokratie und die dem Grundgesetz zugrundeliegenden Wertentscheidungen muß jede Generation neu gewonnen werden. Dazu will unsere Politik beitragen und jungen Menschen den Weg zu einem selbstverantwortlichen Leben ermöglichen.

Plurale Jugendarbeit

Unsere Demokratie lebt auch von den Anfragen und Ideen, der Beharrlichkeit und Ungeduld, der Begeisterung und dem persönlichen Einsatz sowie der Kritik der Jüngeren. Den unterschiedlichen Initiativen und Verbänden von Kindern und Jugendlichen kommt als eigenständiger Erfahrungsbereich eine besondere Bedeutung zu. In der Jugendarbeit können Jugendliche freiwillig und nach ihren Vorstellungen Erfahrungen gewinnen und lernen, mit Verantwortung umzugehen. Wir wollen das Engagement und die ehrenamtlichen Aktivitäten von Jugendlichen in Kirchen und Verbänden, in Parteien und Vereinen sowie in anderen demokratischen Organisationen fördern. Jugendpolitik ist eine wesentliche Aufgabe der Kommunen. Sie müssen dazu beitragen, daß sich junge Menschen in der Gemeinschaft mit Gleichaltrigen entwickeln sowie Aufgaben und Verantwortung übernehmen können. In der Jugendpolitik hat die Förderung des Engagements der Jugendlichen selbst Vorrang vor kommunalen und staatlichen Angeboten. Wichtige Bestandteile der Jugendarbeit sind neben der verbandlichen auch die offene und mobile Jugendarbeit. Internationaler Jugendaustausch leistet einen wichtigen Beitrag zur Völkerverständigung.

Jugendhilfe

Wir übersehen nicht diejenigen Jugendlichen, die sich durch gewachsene Anforderungen und schnelle Veränderungen überfordert fühlen. Unsere Politik will sie durch Qualifizierungs- und Unterstützungsmaßnahmen fördern. Die Gewaltbereitschaft kleiner radikaler Gruppen fordert uns alle heraus. Dieser Entwicklung müssen wir begegnen, indem wir die Ursachen erforschen und bekämpfen, die Wertgrundlagen unserer Gemeinschaft verdeutlichen und die Fähigkeit zur friedlichen Konfliktlösung stärken.

Wehrdienst, Zivildienst

Wir alle sind auf den unersetzlichen Dienst angewiesen, den junge Männer als Bundeswehrsoldaten für den Frieden leisten. Wir achten das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen und anerkennen die Leistung der Zivildienstleistenden für das Gemeinwohl. Wir begrüßen ausdrücklich das Engagement junger Männer und Frauen im Rahmen des freiwilligen sozialen und ökologischen Jahres.


Senioren - Lebenserfahrung anerkennen

52. In der Lebensperspektive des einzelnen und im Bewußtsein der Gesellschaft gewinnt die dritte Lebensphase zunehmende Bedeutung. Wir setzen uns dafür ein, daß die Rahmenbedingungen für ein eigenverantwortliches Leben und Handeln der älteren Menschen verbessert werden; wir verstehen die moderne Seniorenpolitik als eine Querschnittsaufgabe, die frühzeitig in andere gesellschafts-, wirtschafts-, sozial-, familien-, kultur- und bildungspolitische Felder eingreift.

Partnerschaft der Generationen

Wir treten ein für eine Politik der Partnerschaft der Generationen nicht nur untereinander, sondern auch miteinander. Junge und ältere Menschen können gleichermaßen voneinander lernen, indem sie ihre jeweiligen Erfahrungen austauschen und im Miteinander der Generationen Werte wie Toleranz und Kompromißfähigkeit, Verantwortung und Solidarität erfahren und vertiefen. Altersbezogene Diskriminierungen und Beschränkungen sind zu verhindern und abzubauen.

Aktives Älterwerden

Damit ältere Menschen selbstverantwortlich leben und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, wollen wir die Rahmenbedingungen hierfür verbessern und dadurch zur Lebensqualität im Alter beitragen. Wir wollen allen älteren Menschen ein gesichertes und sinnerfülltes Leben ermöglichen. Wir wollen die Kompetenz älterer Menschen für unsere Gemeinschaft nutzen und erhalten sowie ihre Lebensleistung, die sie für die Gesellschaft erbracht haben, besser anerkennen. Wir unterstützen ihr ehrenamtliches Engagement. Denjenigen, die über das gesetzliche Rentenalter hinaus beruflich tätig sein möchten, soll dazu die Möglichkeit gegeben werden. Viele ältere Menschen übernehmen wichtige Aufgaben in der Familie und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Generationensolidarität. Sie unterstützen oftmals ihre Kinder in vielfältiger Weise und helfen sowohl bei der Betreuung ihrer Enkelkinder als auch bei der Pflege des Partners und anderer Familienangehöriger. Umgekehrt sind viele ältere Menschen auf Hilfe durch ihre Familie, durch Nachbarn oder Freunde angewiesen. Sie müssen von uns die Solidarität erhalten, wie sie diese für unsere Gemeinschaft leisten und geleistet haben.

Wohnen im Alter

Die meisten älteren Menschen bevorzugen ein Leben im eigenen Haushalt und stehen dabei in vielfältigen Kontakten zu ihren Kindern und Angehörigen. Ziel unserer Politik ist es, daß ältere Menschen so lange wie möglich in der von ihnen gewünschten Wohnform leben können. Wir setzen uns für Wohnstrukturen ein, die es alten Menschen ermöglichen, vielfältige Sozialkontakte zu pflegen.

Gesundheit und Pflege

Unsere Politik hat dazu geführt, daß ältere Menschen materiell weitgehend abgesichert sind und ihnen im Krankheitsfall ein modernes Gesundheitssystem zur Verfügung steht. Das von uns initiierte Netz von Sozialstationen leistet wichtige Dienste und ist ebenso unverzichtbar wie stationäre und teilstationäre Einrichtungen. Verbesserungen - vor allem im Bereich der Rehabilitation - sind weiterhin notwendig. Pflegeberufe müssen gesellschaftlich stärker anerkannt werden. Wir sind für eine Politik, die die Pflegeleistung der Angehörigen unterstützt und für die Absicherung des Pflegefalles Vorsorge trifft. Sterbende müssen in jeder möglichen Weise betreut werden, damit sie eines friedlichen und würdigen Todes sterben können; Euthanasie scheidet aus ethischen Gründen als Lösung aus.

3.UNSERE KULTUR - AUSDRUCK NATIONALER IDENTITÄT UND WELTOFFENHEIT

Kulturverständnis

53. Unsere Kultur prägt die Identität unseres Landes und seiner Menschen. Kultur ist sowohl historisch gewachsene Tradition als auch Lebensäußerung von Menschen der Gegenwart. Sie entfaltet sich in den verschiedensten Formen und Institutionen und bestimmt die Art und Weise unseres Zusammenlebens.

Deutsche und europäische Kunst

Wir Deutschen haben auf der Grundlage der europäischen Zivilisation im Laufe der Geschichte unsere nationale Identität und Kultur entwickelt, die sich in unserer Sprache und den Künsten, in unseren Sitten und Gebräuchen, in unserem Verständnis von Recht und Demokratie, von Freiheit und Bürgerpflicht niederschlägt. Die Kultur des deutschen Ostens und der aus ihrer Heimat vertriebenen Deutschen ist ein Bestandteil des Erbes der ganzen deutschen Nation, das wir pflegen und erhalten wollen. Deutschland gehört zur Wertegemeinschaft des christlichen Abendlandes. Wir sind Teil der europäischen Kulturgemeinschaft. Die Völker Europas haben in der Offenheit füreinander und in wechselseitigem Austausch untereinander ihre jeweiligen kulturellen Eigenarten entwickelt. In unserer Kultur werden vielfältige Einflüsse anderer Kulturen sichtbar. Wir wollen das friedliche Miteinander der unterschiedlichen Kulturen Europas und der Welt erhalten und fördern.

Wir achten, schützen und fördern die kulturelle Identität der seit langem in Deutschland in geschlossenen Siedlungsgebieten lebenden Volksgruppen und nationalen Minderheiten deutscher Staatszugehörigkeit.


Erziehung und Bildung erneuern

Persönlichkeitsbildung und Wertordnung

54. Erziehung und Bildung sind wesentliche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Person und für die Wahrnehmung von Freiheitsrechten und Bürgerpflichten. Sie müssen zur Persönlichkeitsbildung beitragen, soziale Fähigkeiten und fachliche Kenntnisse vermitteln und den Anforderungen unserer gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung gerecht werden. Die freiheitliche Demokratie ist auf selbständig urteilende Bürgerinnen und Bürger angewiesen, die zur Übernahme von Verantwortung bereit sind. Erziehung und Bildung zielen auf die Bejahung des demokratischen und sozialen Rechtsstaates und die im Grundgesetz verankerte Wertordnung. Weltanschauliche Parteilichkeit oder wertneutrale Beliebigkeit sind mit dem Bildungswesen des demokratischen Staates unvereinbar.

Leistung und Chancengerechtigkeit

55. Vielfalt und Leistungsfähigkeit, Wettbewerb und Förderung müssen wesentliche Elemente unseres Bildungs- und Ausbildungssystems sein. Grundlagen unserer Bildungspolitik sind das Prinzip der Chancengerechtigkeit und das humane Leistungsprinzip: Chancengerechtigkeit erfordert, die Verschiedenheit der Menschen in ihren Begabungen, Leistungen und ihrem sozialen Herkommen zu berücksichtigen. Sie kann nicht durch Nivellierung oder durch die Einschränkung der Chancen anderer erreicht werden, sondern nur durch die Förderung der Anlagen jedes einzelnen. Das Leistungsprinzip verlangt, daß die Leistungsmöglichkeiten des einzelnen gefordert und gefördert werden und daß alle für ihre Leistung die gebührende Anerkennung erhalten. Leistung ist das sozial gerechteste Aufstiegs- und Differenzierungskriterium in einer demokratischen Gesellschaft. Die gemeinsame Erziehung und Bildung von Mädchen und Jungen bildet die Grundlage für ein partnerschaftliches Miteinander; sie darf jedoch nicht die spezifischen Bedürfnisse von Mädchen und Jungen außer acht lassen.

Ausbildung straffen, kürzen und differenzieren

56. Wir treten dafür ein, Lehrinhalte und Ausbildungsgänge zu straffen, Ausbildungszeiten zu kürzen und das Angebot zu differenzieren. Nur so können wir den gewachsenen und neuen Anforderungen, auch im internationalen Vergleich, gerecht werden. Die Verbindung von Bildungs- und Beschäftigungssystem muß ständige Aufgabe von Politik und Wirtschaft sein. Die Länder stehen in der besonderen Verantwortung, ein vergleichbares Niveau in den Bildungsabschlüssen sicherzustellen und auf diese Weise Qualität und Mobilität zu fördern. Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft sind ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Bildungswesens. Sie müssen von Ländern und Kommunen gleichberechtigt mit öffentlichen Bildungseinrichtungen gefördert werden.

57. Im zusammenwachsenden Europa sind Kenntnisse der anderen Kulturen, Sprachen und Lebensbedingungen unverzichtbar. In Schulen, praktischer und akademischer Ausbildung tragen sie zur Urteilsfähigkeit, zu Toleranz und Völkerverständigung bei. Wir wollen den europäischen Austausch auf allen Ebenen fördern.

Leistungsstarke und Leistungsschwache fördern

58. Unser Gemeinwesen braucht in allen Bereichen und auf allen Ebenen Eliten, die ihr Wissen und Können im Bewußtsein der Verantwortung für andere und im Dienst an der Sache einsetzen. Wir setzen uns für die Förderung besonders Begabter ein. Gleichzeitig gilt für uns, daß wir diejenigen besonders fördern wollen und müssen, die sich überfordert und den gesellschaftlichen Anforderungen nicht gewachsen fühlen. Wir müssen ihnen helfen, daß sie ihr Leben selbstverantwortlich gestalten können. Wir treten für eine Neuordnung der Ausbildungsförderung ein, die für praktische und akademische Bildungsgänge einschließlich der Aufstiegsfortbildung vergleichbare Chancen eröffnet.

Gegliedertes Schulsystem

59. Wir treten für ein gegliedertes Schulsystem ein, das die Verschiedenartigkeit von Neigungen und Begabungen berücksichtigt und den Wechsel zwischen verschiedenen Bildungsgängen ermöglicht. Deshalb halten wir an der Hauptschule neben der Realschule und dem Gymnasium als selbständigen Bildungsgängen mit unterschiedlichem Profil und jeweils eigenen Abschlüssen fest. Um den Schülern eine ihren Begabungen und Leistungen gerechte Ausbildung zu ermöglichen und die Vielfalt und Qualität der Schulformen zu sichern, muß beim Übergang zu einer weiterführenden Schule neben dem Wunsch der Eltern die Empfehlung der Schule ein stärkeres Gewicht erhalten.

Auftrag der Schule

Auftrag der Schule ist die Vermittlung von Allgemeinbildung und Grundlagenwissen, von Kulturtechniken, der deutschen Sprache und von Werten. Wir setzen uns für den gesetzlich geschützten evangelischen und katholischen Religionsunterricht an unseren Schulen ein. Daneben muß auch die religiöse Erziehung für Angehörige anderer Religionsgemeinschaften möglich sein.

Die Schule hat auch den Auftrag, auf die Zeit nach der Schule vorzubereiten. Die Schulen sollen über den Unterricht hinaus Raum lassen für die Entwicklung eines sozialen und kulturellen Gemeinschaftslebens. Schüler und Eltern müssen entsprechende Mitwirkungsrechte besitzen. Wir treten dafür ein, daß Ganztagsangebote auf freiwilliger Grundlage in allen Schulformen eingerichtet werden. Die Schule hilft bei der Eingliederung von Kindern und jungen Menschen in unsere Gesellschaft und Kultur; besonders Kinder anderer Nationalität und Sprache sind darauf angewiesen. Lehrern kommt in Partnerschaft mit der Familie ein eigener erzieherischer Auftrag zu.

Berufliche Bildung

60. Unser duales Bildungssystem mit Betrieb und Schule hat sich bewährt und ist eine wesentliche Grundlage für unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit. Betriebe, öffentliche Verwaltung und Tarifpartner müssen die Attraktivität einer praktischen Berufsausbildung durch leistungsgerechte Bezahlung, Durchlässigkeit der Laufbahnen und qualifizierte Fort- und Weiterbildung stärken, um so die Gleichwertigkeit der beruflichen mit der akademischen Ausbildung zu verwirklichen.

Die berufliche Bildung bedarf in Betrieb und Schule stärkerer Differenzierung mit Zusatzangeboten für besonders Begabte ebenso wie für leistungsschwächere Jugendliche. Wir wollen die Berufsschule durch die Verbesserung ihrer Arbeitsmöglichkeiten und ihres Ansehens stärken. Für besonders begabte Absolventen einer praktischen Berufsausbildung muß besser als bisher auch der Hochschulzugang eröffnet werden.

Frauen und Männer in handwerklichen und sozialen Berufen leisten einen unersetzlichen Beitrag für die wirtschaftliche und soziale Leistungskraft sowie für das Ansehen Deutschlands in der Welt. Wir setzen uns nachdrücklich dafür ein, daß neben der gesellschaftlichen Anerkennung auch die Verdienstmöglichkeiten, insbesondere in den sozialen Berufen, deutlich verbessert werden. Wir wollen, daß der Dienst am Menschen nicht schlechter bezahlt wird als die Arbeit an der Maschine.

Hochschulbildung

61. Einheit und Freiheit von Forschung und Lehre bleiben eine notwendige Voraussetzung für die hohe Qualität akademischer Ausbildung und für die wissenschaftliche Leistung. Der Ausbau der Hochschulen ist hinter den stetig steigenden Studentenzahlen zurückgeblieben; die damit verbundene Überlastung gefährdet die Leistungsfähigkeit unserer Hochschulen. Dieser Entwicklung müssen die Länder und der Bund durch den weiteren Ausbau, insbesondere der Fachhochschulen, Rechnung tragen und zugleich durch neue Ausbildungsformen überzeugende Alternativen zum Studium schaffen. Deshalb müssen Verwaltungs-, Wirtschafts- und Berufsakademien weiterentwickelt werden.

Autonomie der Hochschulen

Die Autonomie der Hochschulen muß sich ebenso bei der notwendigen Verkürzung der durchschnittlichen Studienzeiten und der erforderlichen Neuordnung der Studiengänge und Studienabschlüsse bewähren wie bei der Beteiligung an der Auswahl der Studienbewerber, insbesondere in solchen Fächern, in denen die Zahl der Bewerbungen die der vorhandenen Studienplätze übersteigt. Wir wollen am Abitur als allgemeiner Hochschulzugangsvoraussetzung festhalten. Das Abitur muß aber wieder eine verläßliche Aussage über die Studierfähigkeit machen. Wir wollen, daß die Hochschulen vermehrt selbstverantwortlich über ihren Haushalt verfügen können, um ihnen so einen wirtschaftlichen Einsatz der stärker nach Leistungskriterien zu vergebenden Finanzmittel zu ermöglichen. Zur Stärkung von Wettbewerb und Leistungsfähigkeit in und zwischen den Hochschulen sowie zur Förderung der notwendigen Mobilität zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung müssen die Möglichkeiten der Anstellung von Hochschullehrern außerhalb eines Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit, insbesondere bei Erstberufungen, stärker als bisher in Anspruch genommen werden.

Zukunftsorientierte Weiterbildung

62. Die dauernden und tiefgreifenden Veränderungen der Arbeitswelt bedingen in allen Berufen sich wandelnde und neue Qualifikationen. Die Anforderungen, denen sich der einzelne sowohl im privaten und persönlichen als auch im öffentlichen und beruflichen Leben gegenübersieht, machen umfassende Angebote zu kontinuierlicher Fort- und Weiterbildung notwendig. Weiterbildung muß mit gleichem Rang und Gewicht als vierter Bildungsbereich neben die Schul-, Berufs- und Hochschulausbildung treten. Sie stellt ein noch unausgeschöpftes Aufgabenfeld sowohl der Bildungs- als auch der Tarifpolitik dar. Arbeitsmarkt und Bildungssystem können dadurch wieder stärker miteinander verbunden und auch die Rückkehr ins Berufsleben nach der Familienphase erleichtert werden. Die Hochschulen sollen zukünftig auf diesem Feld mit berufsbegleitenden Aufbaustudien zusätzliche Aufgaben übernehmen. Wir wollen ihre Angebote und das der freien Träger, der Wirtschaft und der öffentlichen Bildungseinrichtungen fördern. Die schulische wie außerschulische politische Bildung hat für uns einen besonderen Stellenwert. Wir treten für eine Verbesserung der Bildungsmöglichkeiten für ältere Menschen ein.


Kirchen und Religionsgemeinschaften

Bedeutung der christlichen Kirchen

63. Die große Mehrheit der Menschen in Deutschland gehört einer der christlichen Kirchen in Deutschland an. Indem diese von Gott künden, weisen sie über die Endlichkeit unserer Existenz hinaus und tragen für viele Menschen zur Sinngebung ihres Lebens bei. Den Kirchen und Religionsgemeinschaften kommt eine besondere Bedeutung für die Wertorientierung der Gesellschaft zu. Darüber hinaus leisten sie auf sozial-karitativem Feld und im erzieherischen Bereich vorbildliche Dienste.

Mitverantwortung und Mitgestaltung

Das Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften, ihre eigenen Angelegenheiten autonom zu ordnen, muß ebenso gewahrt bleiben wie ihre Freiheit, ihrem Verkündigungsauftrag in der Gesellschaft nachzukommen. Um diese Selbständigkeit und die Erfüllung ihrer Aufgaben zu ermöglichen, treten wir dafür ein, das System der Kirchensteuer beizubehalten. Wir unterstützen nachdrücklich den Beitrag der Kirchen, ihre Mitverantwortung und ihre Mitgestaltung für das Gemeinwohl. Wir sehen in der Bewahrung der christlichen Wertgrundlagen unserer freiheitlichen Demokratie, insbesondere in der Unantastbarkeit der Würde der Person, das gemeinsame Anliegen der CDU Deutschlands und der christlichen Kirchen.

Religionsfreiheit

Wir sind dankbar, daß sich nach den nationalsozialistischen Verbrechen wieder jüdische Gemeinden in Deutschland gegründet haben. Juden und Christen sind durch unauflösliche Gemeinsamkeiten an Werten und Traditionen miteinander verbunden. Die jüdischen Gemeinden sind Teil unserer Kultur und ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft. Sie tragen mit ihrem gesellschaftlichen Engagement zugleich zum Ansehen Deutschlands in der Welt bei. Unter uns leben viele Menschen anderer Religionszugehörigkeit. Wir achten ihre religiöse Überzeugung. Unsere freiheitliche Rechtsordnung garantiert das unveräußerliche Recht auf freie Religionsausübung. Wir erwarten von den Staaten und Regierungen in aller Welt, daß sie in ihren Ländern Religionsfreiheit gewähren.


Medien - Freiheit in Verantwortung wahrnehmen

Freiheit der Medien

64. Wir treten für die Freiheit und Vielfalt der Medien ein. Freie Medien ermöglichen die Bildung einer öffentlichen Meinung und tragen durch einen verantwortlichen Gebrauch der Pressefreiheit zur wirksamen Kontrolle staatlicher Macht bei. Sie wirken mehr denn je zuvor auf die Meinungsbildung ein. Die Medien sind selbst ein politischer Faktor und tragen angesichts ihrer vielfältigen Einflußmöglichkeiten ein hohes Maß an Verantwortung für unser Gemeinwesen. Dieser Bedeutung müssen sie im Umgang mit Informationen und in der Art ihrer Vermittlung gerecht werden.

Unabhängigkeit der Medien

Freiheit und Unabhängigkeit gelten gleichermaßen für die gedruckten wie für die elektronischen Medien. Das Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit ist ein konstituierendes Element der Demokratie. Zu dieser Freiheit gehört die Verantwortung; der Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung, insbesondere des Persönlichkeitsschutzes, sowie der Rücksichtnahme auf sittliche, religiöse und weltanschauliche Überzeugungen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Unser Land hat die Pflicht, sich dem weltweit gewachsenen Interesse an Deutschland, seiner Sprache und Kultur zu stellen. Deshalb treten wir dafür ein, die Informationen über Deutschland zu verstärken.

Freiheit und Unabhängigkeit bestimmen die privatwirtschaftliche Organisationsform der gedruckten Medien wie Zeitung, Zeitschrift und Buch. Wir lehnen Aushöhlungen des Tendenzschutzes ebenso ab wie die Beeinträchtigung der bestehenden publizistischen Freiheit.

Medienerziehung

  • Wir setzen uns für die Einführung medienkundlicher Unterrichtsinhalte an den Schulen ein. Zu einem wirksamen Jugendschutz gehört eine qualifizierte Medienerziehung bereits vom Kindergartenalter an. Ziel ist, daß der einzelne den eigenverantwortlichen Umgang mit den Medien lernt und ihre positiven Impulse nutzen kann.

Selbstkontrolle und Aufsicht der Medien

  • Wir wenden uns gegen eine verharmlosende und immer hemmungslosere Darstellung von Gewalt in Massenmedien, in Videofilmen und Computerspielen, gegen Pornographie sowie entwürdigende Darstellungen in der Werbung. Vor allem bei Kindersendungen muß auf Gewaltdarstellungen verzichtet werden. Wir fordern die Verantwortlichen im Bereich der Medien auf, sich einer wirksamen freiwilligen Selbstkontrolle, die bestehende Aufsichtsgremien ergänzt, zu unterziehen. Darüber hinaus sind alle Aufsichtsmöglichkeiten auszuschöpfen, die sowohl für den öffentlich-rechtlichen als auch für den privaten Rundfunk vorhanden sind. Entsprechend ihrer Verantwortung muß die Ausbildung in journalistischen und anderen Medienberufen hochwertig sein. Einer auf den Dienst am Menschen bezogenen Medienethik ist in der Aus- und Fortbildung ein erhöhter Stellenwert beizumessen.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

  • Wir treten für die Beibehaltung des dualen Systems von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk ein. Unverzichtbare Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist es, seiner besonderen kulturellen, föderalen und gesellschaftspolitischen Verantwortung gerecht zu werden und dadurch einen Beitrag für die Qualität unserer Medienkultur zu leisten. Zur Erfüllung dieses Auftrages ist nicht die Beibehaltung der Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Sendern und Programmen notwendig, sondern mehr Wirtschaftlichkeit und die Bereitschaft zur Reform durch effiziente und kostengünstige Organisationsformen.

Privater Rundfunk

  • Private Sender stehen ebenso in der Verantwortung für die Demokratie. Wir sind für ein plurales Angebot und lehnen deshalb jede Form von Übermacht in Druck- und elektronischen Medien ab. Wir wenden uns gegen Medienkonzentrationen im nationalen und internationalen Bereich, welche die Pluralität der Meinungen und den Erhalt des Wettbewerbs gefährden.

Europäischer Medienmarkt

  • Neue technische Entwicklungen werden bei den elektronischen Medien die Programmangebote in Zukunft noch vergrößern. Der Satellitenrundfunk überwindet Ländergrenzen, läßt die Welt enger zusammenkommen und führt zu einem erhöhten Wettbewerb auf internationaler wie europäischer Ebene. Diese Entwicklung enthält Chancen, aber auch Gefahren. Der gemeinsame europäische Markt für Rundfunk-, Fernseh- und neue Informationssysteme muß durch das Prinzip des freien Informationsflusses und der wechselseitigen Anerkennung von Sende- und Einspeisungsgenehmigungen gestaltet werden. Dabei sind der Schutz der Menschenwürde, der Jugend und des fairen Wettbewerbs der Programme sicherzustellen.

Medienethik

  • Wir fordern und unterstützen eine gesellschaftliche Verständigung über eine Medienethik. In ihrem Mittelpunkt muß die Ehrfurcht vor dem Leben, die Unantastbarkeit der Würde des Menschen, Toleranz und Bereitschaft zum Dialog stehen. Eine so verstandene Medienethik fordert Unparteilichkeit, Offenheit, Selbstkritik, Fairneß und Wahrhaftigkeit. Sie machen den Kern publizistischer Verantwortung bei der Wahrnehmung der Dienstleistungsaufgabe Information aus.

Wahrung des Persönlichkeitsschutzes

Zur Wahrung des Persönlichkeitsschutzes setzen wir uns ein:

  • Jeder Bürger muß einen gesetzlich geregelten Auskunftsanspruch gegen Presseorgane, Rundfunk und Fernsehen über die ihn betreffenden gesammelten Informationen erhalten. Bei nachgewiesener Unrichtigkeit muß er einen Berichtigungsanspruch haben, der im Extremfall in einen Löschungsanspruch übergehen kann.
  • Das Gegendarstellungsrecht der Betroffenen ist zu erweitern. Kommentierende, glossierende oder inhaltliche Anmerkungen der Redaktion sind gesetzlich zu verbieten.
  • Jeder Bürger muß einen gesetzlich geregelten Schadensersatzanspruch gegen Presseorgane, Rundfunk und Fernsehen für den Fall erhalten, daß über ihn eine Tatsachenbehauptung öffentlich verbreitet worden ist, es sei denn, daß die behauptete Tatsache erweislich wahr ist.


Freizeit und Sport

Verbände und Vereine unterstützen

65. Zur freien Entfaltung der Person braucht der Mensch Muße und Entspannung. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, außerhalb des Arbeitslebens schöpferische Fähigkeiten zu entfalten, sich politisch und gesellschaftlich zu engagieren oder künstlerischen und sportlichen Neigungen nachzugehen. Wir treten dafür ein, die Freizeit und den Sport nicht in erster Linie der Freizeitindustrie zu überlassen. Wir unterstützen ausdrücklich die ehrenamtliche Tätigkeit in Verbänden, Vereinen, in der Nachbarschaft und in anderen gesellschaftlichen Bereichen, die zu mehr menschlichem Miteinander beitragen. Unser Bildungswesen muß zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung befähigen.

Breiten- und Spitzensport

Sport, insbesondere der Breitensport in den Vereinen, dient der Gesundheitserhaltung und Leistungsförderung in jedem Lebensabschnitt und ist wichtig für Erziehung und Freizeit. Er verbindet spielerisch die Freude an der eigenen Leistung mit der Begegnung und dem Einsatz in einer Gruppe. Der Sport leistet einen wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung und trägt zur Integration in die Gemeinschaft bei. Die Förderung des Breiten- und Spitzensports bleibt verpflichtende Aufgabe der öffentlichen Hand. Der Spitzensport muß seiner Vorbildfunktion gerecht werden.


Freiheit der Kunst

Öffentliche Kulturförderung

66. Wir bekennen uns zur Freiheit der Kunst und zum Grundsatz öffentlicher Kulturförderung. Kunst ist eine eigene Weise der Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit. Sie hat Bedeutung für die Entfaltung der schöpferischen Kräfte des Menschen und damit für die Kreativität unserer ganzen Gesellschaft; in der Begegnung mit ihr gewinnt der Mensch ein vertieftes Verständnis vom Leben. Das kulturelle Leben unserer Demokratie reicht von der Vergegenwärtigung unseres kulturellen Erbes über die traditionelle Volkskunst bis hin zu neuen Formen des künstlerischen Schaffens und ist Gradmesser für den geistigen Reichtum unseres Gemeinwesens. Wir wollen allen die aktive und passive Teilhabe am kulturellen Leben ermöglichen und unsere vielfarbige Kulturgesellschaft fortentwickeln. Förderung von Spitzenbegabungen und qualifizierte Breitenförderung ergänzen sich.

Subsidäre Förderung stärken

Kulturförderung ist nicht allein staatliche Aufgabe. Die Grundsubstanz institutioneller Kultur zu gewährleisten und die Kunst unserer Gegenwart zu unterstützen ist Pflicht der öffentlichen Hand. Die subsidiäre Förderung von einzelnen Initiativen, von Künstlerinnen und Künstlern muß in Zukunft verstärkt werden. Wir wollen die Rahmenbedingungen für private Fördervereine, Künstlerinitiativen, Mäzene und Sponsoren verbessern.

Kulturnation

Kommunen und Länder haben nach den Prinzipien von Föderalismus und Subsidiarität die Hauptzuständigkeit der öffentlichen Kulturförderung und können mit unterschiedlichen Akzentsetzungen ihr eigenes kulturelles Profil prägen. Die Kulturförderung des Bundes muß angesichts der Wiedervereinigung den Erfordernissen der Kulturnation Rechnung tragen. Mit der auswärtigen Kulturpolitik tragen wir zum Ansehen Deutschlands in der Welt bei.

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