CDU Kreisverband Coesfeld
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Kapitel IV
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FÜR EINEN FREIHEITLICHEN STAAT
1.DIE DEMOKRATIE FESTIGEN
Die Handlungsfähigkeit des Staates sichern

Aufgaben des Staates

105. Der Staat dient der Freiheit und Würde des Menschen. Er bezieht seine Autorität aus seiner Bindung an die unveräußerlichen Grundrechte der Bürger. Unser freiheitlicher, demokratischer und sozialer Rechtsstaat bildet die Grundlage für die Sicherung der Freiheitsrechte aller Deutschen. Damit unser Staat seine eigentlichen Aufgaben erfüllen kann, darf er weder mit Anforderungen überfrachtet werden noch Aufgaben behalten oder an sich ziehen, die andere gemäß dem Subsidiaritätsprinzip ebensogut erfüllen können. Seine Aufgaben sind vor allem:

    * die Grundrechte des Bürgers zu schützen und Mißbrauch von Macht zu verhindern;
    * den Bürger vor Gefährdungen von innen und außen zu schützen und der internationalen Verantwortung für Freiheit und Frieden nachzukommen;
    * die Schwachen zu schützen und für die solidarische Absicherung von Risiken zu sorgen, die der einzelne nicht tragen kann;
    * die für das menschliche Zusammenleben unerläßliche Ordnung zu erhalten und fortzuentwickeln;
    * die freiheitliche Vielfalt der gesellschaftlichen Kräfte zu wahren und Minderheiten zu schützen;
    * die natürlichen Lebensgrundlagen für uns und zukünftige Generationen zu erhalten und zur Bewahrung der Schöpfung beizutragen.

Privatisierung öffentlicher Aufgaben

Wo immer möglich, sollten öffentliche Aufgaben durch Private und freie Träger erfüllt werden. Wir wollen das Prinzip der Subsidiarität wieder stärker zur Geltung bringen. Nur so können wir die Handlungsfähigkeit des Staates stärken und zugleich mehr Freiräume der Selbstverantwortung und Mitverantwortung von einzelnen und Gruppen ermöglichen.

Abbau von Überregulierung und Unflexibilität

Wir lehnen einen Staat ab, der alle Lebensbereiche der Menschen reglementiert. Wir wenden uns gegen die Überbürokratisierung der Verwaltung und die Überregulierung durch Gesetze und Verordnungen. Ein funktionierender bürgernaher Staat ist ohne loyalen öffentlichen Dienst nicht denkbar. Das Miteinander von Beamten und Arbeitnehmern hat sich bewährt. Das Berufsbeamtentum bleibt für die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben unverzichtbar. Das öffentliche Dienstrecht muß aber flexibler und leistungsorientierter gestaltet werden.


Staatsbürgerbewußtsein im demokratischen Gemeinwesen

Pflichten des Staatsbürgers

106. Unser freiheitlicher Staat kann nur durch das Engagement seiner Bürger bestehen. Aus Rechten, die nur der Staat garantieren kann, folgen Pflichten des Bürgers gegenüber dem Gemeinwesen. Loyalität, Rechtsgehorsam und friedliches Miteinander zeichnen den Staatsbürger ebenso aus wie Mündigkeit, Urteilskraft und freie Mitwirkung.

Ehrenamt

Jeder einzelne trägt Mitverantwortung für das Gemeinwohl. Bürgersinn und Verantwortungsbewußtsein erweisen sich am Arbeitsplatz, in der Familie und Nachbarschaft, im Dienst am Nächsten, im Einsatz auf politischer, karitativer und sozialer Ebene sowie in gemeinnützigen Vereinen. Ehrenamtliche Tätigkeiten sind ein unverzichtbarer Beitrag zum Gemeinwohl. Solches Engagement darf nicht zu unzumutbaren finanziellen Belastungen führen. Wir wollen möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zum verantwortungsbewußten Engagement für unser demokratisches Gemeinwesen ermutigen.

Grundgesetz

Grundlage für das Zusammenleben der Menschen in unserem Staat ist das Grundgesetz, das sich bewährt hat. Auf diesem Fundament hat sich die staatlich geteilte Nation in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat vereint. Das Grundgesetz beruht auf gemeinsamen Wertüberzeugungen, die christlichen Ursprungs sind. Sie im Bewußtsein zu halten und zu schützen, verstehen wir als eine vorrangige Aufgabe von Staat und Bürgergemeinschaft. Der Staat hat die Pflicht, Angriffe auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung entschieden abzuwehren.


Unsere parlamentarische Demokratie braucht Volksparteien

Repräsentatives System

107. Wir verstehen unsere Demokratie als eine dynamische, fortzuentwickelnde politische Ordnung, die aus der Mitwirkung der Bürger erwächst und ihre Freiheit durch die Verteilung und Kontrolle der Macht sichert. Die parlamentarische Demokratie ist ein System des Interessenausgleichs, der friedlichen Konfliktregelung und des Ausbalancierens politischer Kräfte. Sie verbindet politische Führung mit der Rechenschaftspflicht gegenüber dem Volk, das in den Wahlen Vertrauen ausspricht oder entzieht. Die repräsentative Demokratie hat sich bewährt und wesentlich zur Stabilität unseres Gemeinwesens beigetragen. Sie schließt Elemente unmittelbarer Demokratie nicht aus. Diese können das repräsentative System vor allem auf den regionalen Ebenen sinnvoll ergänzen. Volksentscheide auf Bundesebene lehnen wir dagegen ab.

Auftrag der Parteien

Die politischen Parteien tragen eine besondere Verantwortung für Gesellschaft und Staat. Sie sind unersetzbare Elemente jeder parlamentarischen Demokratie: Sie greifen gesellschaftliche Anliegen und politische Fragen auf, tragen zur politischen Willensbildung bei und bringen die Ergebnisse in die Parlamente ein; sie stellen Kandidaten für Parlament und Regierung. Politische Parteien erfüllen ihren Auftrag in einer pluralen Gesellschaft, wenn sie im Wettbewerb um die Regierungsverantwortung klare sachliche und personelle Alternativen zur Entscheidung stellen. Parteien und Politiker haben für den erfolgreichen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland einen unverzichtbaren Beitrag geleistet. Wer sich in einer demokratischen Partei für unser Gemeinwesen engagiert, verdient Anerkennung. Ohne dieses Engagement kann unsere Demokratie nicht verwirklicht werden.

Volkspartei CDU

In der Volkspartei CDU finden sich Frauen und Männer aus verschiedenen Landesteilen, Berufen und Altersgruppen mit unterschiedlichen Belangen und Perspektiven aufgrund gemeinsamer politischer Grundüberzeugungen und Ziele zusammen. Als Volkspartei sind wir in der Lage, die unterschiedlichen Interessen aus allen Schichten unseres Volkes zu bündeln und auf das Wohl aller hin auszurichten. Der Prozeß der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung in der Volkspartei, der sich nach den Grundsätzen innerparteilicher Demokratie vollzieht, erleichtert den demokratischen Prozeß insgesamt und entschärft drohende Konflikte in der offenen Gesellschaft. Parteien, die sich als bloße Interessenvertretung bestimmter Schichten oder Gruppen verstehen, sind dazu nicht in der Lage.

Gefahr von Verkrustung und Entfremdung

108. Wie alle gesellschaftlichen Organisationen tendieren auch Parteien zur Verfestigung ihrer Strukturen und zur Ritualisierung ihrer Entscheidungsvorgänge. Wir sehen die Gefahr, daß sich Parteien und Bürger entfremden, wenn politische Fragen nur noch unter dem Gesichtspunkt des Machterhalts oder Machtgewinns beurteilt werden. Für uns ist die sachlich und ethisch verantwortete Entscheidung wichtiger als der Gewinn von Gremienmehrheiten und Machtpositionen. Die politische Willensbildung muß von Fairneß und Toleranz, von Kompromißfähigkeit und Transparenz, aber auch von Grundsatztreue getragen sein. Politische Glaubwürdigkeit beruht letztlich auf Verläßlichkeit und Offenheit.

Parteireform als ständige Aufgabe

Wir in der CDU verstehen es als eine ständige Aufgabe, unsere Partei so zu gestalten, daß unsere Mitglieder und alle interessierten Bürger gute Mitwirkungschancen haben. Wir wollen neue Wege der innerparteilichen Demokratie beschreiten. Insbesondere soll angestrebt werden, daß sich alle Mitglieder an der innerparteilichen Willensbildung direkt beteiligen können. Wir werben auch um die Mitarbeit von Persönlichkeiten, die nicht Parteimitglied sind und die wegen ihrer Integrität, ihrer Kompetenz und Einsatzbereitschaft anerkannt sind. Wir wollen die Bürger auch für projektbezogene, zeitlich und thematisch begrenzte Mitwirkungsmöglichkeiten innerhalb der CDU gewinnen. Wir erwarten von unseren Amts- und Mandatsträgern eine eigenständige Position und Unabhängigkeit von Interessengruppen, geistige Selbständigkeit, Urteilsfähigkeit und Widerstandskraft gegen jeden Opportunismus ebenso wie Ehrlichkeit und Integrität. Um eine politische Mitwirkung möglichst vielen zu gewährleisten, muß eine sachlich ungerechtfertigte Anhäufung von Ämtern und Mandaten ausgeschlossen werden.

Wir treten für eine bürgernahe Politik ein und wollen die kommunale Selbstverwaltung stärken. Wir anerkennen und unterstützen das ehrenamtliche politische Engagement vieler Frauen und Männer in Städten, Gemeinden und Kreisen, die ihre Freizeit opfern. Kommunalpolitische Entscheidungen sollen - soweit wie möglich - das Votum der Bürger einbeziehen. Wir suchen das Gespräch und die Zusammenarbeit mit den gesellschaftlich bedeutenden Kräften wie Vereinen, Verbänden und Kirchen. Wir wollen verstärkt mit freien Gruppen und Initiativen zusammenarbeiten, die sachkundig und verantwortungsbewußt das öffentliche Leben mitprägen, und sie ermuntern, Mandate und Ämter in Verantwortung für die CDU zu übernehmen.

Wir wollen, daß sich die politischen Parteien aus Institutionen und Gremien zurückziehen, für die ihnen kein politisches Mandat und kein Auftrag zur demokratischen Legitimation zukommen. Zu unserem Verständnis von Politik gehört es, auch ihre Grenzen anzuerkennen. Wir wollen unsere Kraft auf die Aufgaben konzentrieren, bei denen wir als politische Partei gefordert sind.


Politik für das Gemeinwohl

Pluralismus

109. Unsere plurale Gesellschaft ist durch eine Vielfalt von Meinungen und Interessen geprägt. Wir bejahen und fördern den Pluralismus, der Freiheit und Vielfalt bedeutet und eine Grundbedingung für unsere lebendige Demokratie ist. Wir verstehen es als Aufgabe der Politik, die berechtigten Belange von einzelnen und Gruppen gegeneinander abzuwägen, die Leistungsfähigkeit des Ganzen zu berücksichtigen und die politischen Interessen und Ziele des Gemeinwesens zu bestimmen.

Gemeinwohlverpflichtung

Politisches Handeln darf nicht bestimmt sein von der kurzfristigen Befriedigung von Einzel- und Gruppeninteressen, deren Summe nicht schon das Gemeinwohl ergibt, sondern muß geleitet werden von der dauerhaften Gesamtverantwortung für unser Volk. Nur so kann es auch den Belangen von nichtorganisierten Gruppen und der zukünftigen Generationen gerecht werden. Eine verantwortungsbewußte Politik muß notwendige Entscheidungen auch gegen Widerstände in der öffentlichen Meinung zu treffen bereit sein.

Wir Christliche Demokraten sind dem Gemeinwohl verpflichtet. Das Gemeinwohl ist keine von vornherein feststehende Größe, sondern muß im gerechten Ausgleich der Interessen aller immer wieder neu ermittelt werden. Die Rückkoppelung von Meinungen und Interessen an die leitende Idee des Gemeinwohls ermöglicht es, die verschiedenen Bedürfnisse zu prüfen, in politisches Handeln umzusetzen oder auch zurückzustellen.

Verbände

110. Verbände gehören zu einer freien Gesellschaft. Sie bestimmen ihre Aufgaben im Rahmen der Verfassung selbständig. Die Prinzipien der Demokratie müssen auch für die innerverbandliche Verfassung gelten. Wir bejahen die Freiheit der gesellschaftlichen Vereinigungen und Verbände auch dann, wenn sie tief in die Belange des ganzen Volkes eingreifen. Verbandsmacht findet aber am Gemeinwohl ihre Grenze. Für die Sozialpflichtigkeit aller Formen von gesellschaftlichen Machtpositionen Sorge zu tragen, verstehen wir als Aufgabe des demokratischen Staates.


2.DEN FÖDERALEN RECHTS- UND SOZIALSTAAT SICHERN
Der inneren Sicherheit im Rechtsstaat Priorität geben

Rechtsstaatsverständnis

111. Der demokratische Rechtsstaat schützt jeden Bürger vor Willkür. Im Rechtsstaat kann sich auch der Schwächere behaupten, weil Konflikte nicht nach dem Willen des Stärkeren, sondern nach Gesetz und Recht entschieden werden. Freiheitlichkeit und Autorität unseres Staates sind keine Gegensätze, sondern bedingen einander. Leib, Leben, Eigentum und die natürlichen Lebensgrundlagen müssen als zentrale Rechtsgüter wirkungsvoll geschützt werden.

Schutz des Bürgers

Die Wahrung der inneren Sicherheit gehört zu den zentralen Aufgaben und Grundlagen des freiheitlichen Rechtsstaates. Die CDU tritt deshalb für eine konsequente Politik zum Schutz des Bürgers ein. Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der sich die Menschen frei bewegen und sicher fühlen können. Kriminalität und Gewalt sind mit allen rechtsstaatlichen Mitteln entschieden zu bekämpfen.

Wehrhafte Demokratie

Wir stehen ein für die wehrhafte Demokratie. Die Wahrung des inneren Friedens ist Grundlage menschlichen Zusammenlebens in jeder Gemeinschaft und unabdingbare Voraussetzung für Freiheit und Entfaltung der Bürger. Das staatliche Gewaltmonopol gehört zu den Grundlagen des demokratischen Rechtsstaates. Es bedeutet nicht staatliche Allmacht, sondern ist Voraussetzung für die Rechtssicherheit des Bürgers.

Moderne Verbrechensbekämpfung

Der Staat hat die Pflicht, das Recht wirksam durchzusetzen. Die Rechtsordnung ist für alle gleichermaßen verbindlich. Davon darf es keine Ausnahme geben. Die demokratisch legitimierte und rechtlich verfaßte Staatsgewalt und die sie ausübenden staatlichen Organe dürfen weder konkurrierende Macht noch rechtsfreie Räume dulden. Die Verbrechensbekämpfung muß den veränderten aktuellen Herausforderungen gerecht werden. Ausmaß, Anstieg und neue Formen von Kriminalität fordern neue gesetzliche Grundlagen und Ermittlungsmöglichkeiten. Dabei halten wir daran fest, daß der Bürger vor einem Mißbrauch seiner persönlichen Daten geschützt wird. Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden.

Polizei, Verfassungsschutz

Wir unterstützen Polizei und Justiz im Kampf gegen das Verbrechen nachhaltig. Unsere Polizisten müssen gut ausgebildet und ausgerüstet, angemessen bezahlt und öffentlich anerkannt werden. Der Verfassungsschutz ist wichtiger Bestandteil der inneren Sicherheit. Er behält seine unverzichtbare Aufgabe im Kampf gegen den politischen Extremismus in seinen verschiedenen Formen und Organisationen. Neuen Herausforderungen muß er wirksam begegnen können.

Mitwirkungspflicht der Bürger

Polizei und Justiz sind bei der Bewältigung ihrer schwierigen Aufgabe auf die Unterstützung der Bürger angewiesen. Die Bürger können und sollen ihrer Eigenverantwortung und Mitwirkungspflicht bei der Gewährleistung der inneren Sicherheit durch Vorbeugung, Wachsamkeit und Gemeinsinn verstärkt nachkommen.

International organisierte Kriminalität

Internationale Verbrecherorganisationen im Menschen-, Drogen- und Waffenhandel können nur in engster übernationaler Zusammenarbeit bekämpft werden. Wir wollen mit der Europäischen Union auch die innere Sicherheit in Europa verbessern und eine europäische Polizei einrichten.

Justiz

Die Unabhängigkeit der Justiz ist elementarer Bestandteil des Rechtsstaats. Wir setzen uns dafür ein, daß Rechtsbrüche rasch und konsequent geahndet und die Belange der Opfer von Straftaten stärker berücksichtigt werden. Jahrelange Prozeßdauer untergräbt die Rechtssicherheit. Deshalb wollen wir die Prozeßordnungen vereinfachen und die Rechtswege straffen.

Verbrechen vorbeugen und Rechtsbewußtsein fördern

112. Prävention geht alle an. Gewalt und Verbrechen zu verhindern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Gefordert sind nicht nur Polizei und Justiz, sondern insbesondere auch Familien, Schulen, Kirchen, Gewerkschaften, Wirtschaft, Verbände, Medien und Öffentlichkeit.

Das Rechtsbewußtsein zu fördern, jede Form von Gewalt zu ächten und das Bekenntnis zu Freiheit und Menschenwürde zu verdeutlichen muß Ziel der Erziehung und Wertevermittlung in unserer politischen Kultur sein. Für die Wertgrundlagen des demokratischen Verfassungsstaates müssen alle gemeinsam eintreten.

Drogen

113. Das Drogenproblem hat sich im letzten Jahrzehnt weltweit verschärft. Um die Rauschgiftsucht wirksam bekämpfen zu können, benötigen wir die Zusammenarbeit aller gesellschaftlichen Kräfte. Prävention, Therapieangebote und repressive Maßnahmen müssen einander sinnvoll ergänzen. Wir Christliche Demokraten setzen uns dafür ein, die vorbeugenden Maßnahmen erheblich zu intensivieren und den Drogenabhängigen die Rückkehr in ein drogenfreies Leben zu ermöglichen. Dazu bedarf es eines ausreichenden und differenzierten Entzugs-, Therapie- und Nachsorgeangebotes.

Keine Freigabe

Die Freigabe von weichen und harten Drogen lehnen wir entschieden ab. Eine Legalisierung verharmlost den Drogenkonsum und setzt die Hemmschwelle zum Einstieg in den Rauschgiftgebrauch besonders bei jungen Menschen erheblich herab. Ein Anstieg der Abhängigenzahl wäre die Folge. Die CDU tritt deshalb dafür ein, nicht die resignative Flucht in die 'Legalisierung' anzutreten, sondern den Kampf gegen die Drogen, gegen die Drogenbosse und -kartelle noch konsequenter und systematischer zu führen. Gegen Drogendealer muß härter vorgegangen werden

Grenzen des Strafrechts

114. Die Opfer des kommunistischen Regimes zu rehabilitieren und die Straftaten seiner Handlanger zu verfolgen ist eine Herausforderung für den Rechtsstaat. Dabei wissen wir um die Grenzen des Strafrechts. Unsere Auseinandersetzung mit dem Unrechtsstaat muß umfassender sein und vor allem seine politische Ächtung einschließen.


Freiheitlicher Rechtsstaat und Sozialstaat ergänzen sich

Sozialstaatsgebot

115. Unser Sozialsystem garantiert dem einzelnen in den Grundrisiken des Lebens die Sicherung der Grundbedürfnisse und damit die Rahmenbedingungen eines menschenwürdigen Daseins. Sozialstaatliche Daseinsvorsorge darf weder in Entmündigung durch den Staat ausarten noch die eigene Leistungsfähigkeit des einzelnen und das solidarische Engagement hemmen. Der Sinn des Sozialstaatsgebots besteht darin, subsidiär die Voraussetzungen für eine selbstverantwortliche Lebensführung zu sichern. Soziale Gerechtigkeit hat sich insbesondere gegenüber den Schwachen zu bewähren. Sie verpflichtet den Staat zum sozialen Ausgleich. Das Sozialstaatsgebot ist ein permanenter Konkretisierungsauftrag für den Gesetzgeber.


Föderalismus und kommunale Selbstverwaltung prägen unseren Bundesstaat

Subsidiarität

116. Die deutsche Einheit hat den Föderalismus neu belebt. Föderalismus und kommunale Selbstverwaltung verteilen die staatliche Macht und schaffen zusätzliche Möglichkeiten demokratischer Mitwirkung. Die Vielfalt ermöglicht den Wettbewerb und die Berücksichtigung regionaler Eigenarten. Das Prinzip der Subsidiarität muß auch im Verhältnis der Europäischen Union zu den Regionen und lokalen Gebietskörperschaften zur Geltung gebracht werden. Wir wollen Zuständigkeiten und Kompetenzen für die Aufgaben auf die Europäische Union übertragen, die nur gemeinsam effektiv wahrgenommen werden können.

Handlungsfähigkeit von Bund, Ländern und Gemeinden

Bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben der Union, des Bundes und der Länder soll die Zuständigkeit soweit wie möglich bürgernah im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung liegen. Die Fähigkeit von Gemeinden und Ländern zur Erfüllung ihrer Aufgaben muß gesichert sein. Zugleich muß die Kooperation zwischen Bund, Ländern und Gemeinden verbessert und ein ausgewogenes Kräfteverhältnis hergestellt werden. Die Finanzverfassung muß den Ländern und Kommunen Spielraum lassen, damit sie handlungsfähig bleiben und gleichwertige Lebensbedingungen in allen Ländern hergestellt werden können. Wie der Bund und die Länder müssen auch die Kommunen sparsamer haushalten. Länderegoismen und Solidaritätsverweigerung zwischen Bund und Ländern sowie der Bundesländer untereinander widersprechen unserem Verständnis der bundesstaatlichen Ordnung Deutschlands.


3.MIT MENSCHEN ANDERER NATIONALITÄT ZUSAMMENLEBEN

Zuzug regeln und begrenzen, Integration fördern

117. Mit dem Prozeß der europäischen Einigung und mit der internationalen Verflechtung Deutschlands werden mehr Deutsche in anderen Ländern und mehr Menschen aus anderen Ländern in Deutschland leben. Wir setzen uns für das friedliche Zusammenleben von deutschen und ausländischen Mitbürgern ein. Wir wollen den Zuzug von Menschen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union begrenzen und regeln sowie die Integration der ausländischen Mitbürger fördern, die bei uns längerfristig leben. Integration heißt für uns, daß Menschen anderer Herkunft die Erfordernisse des Zusammenlebens, -wohnens und -arbeitens in unserer Gesellschaft erfüllen, und daß der Wunsch, die eigene Identität in Kultur, Sprache und Lebensform zu bewahren, als ein menschliches Grundanliegen geachtet wird. Alle müssen zu Integration und Toleranz bereit sein.

Europäische Regelung

Wir bekennen uns zum verfassungsmäßig garantierten Recht auf Asyl für politisch Verfolgte; der Mißbrauch dieses Rechts muß aber verhindert werden. Wir wollen eine gemeinsame europäische Politik, die Fluchtursachen bekämpft und Asyl sowie Zuwanderung wirksam regelt. Die europäische Regelung einer begrenzten Zuwanderung muß sich an den Interessen, besonderen Situationen und der Integrationsfähigkeit der Mitgliedsstaaten orientieren. Die Freizügigkeit der EU-Bürger und die verfassungsmäßigen Rechte deutscher Aussiedler müssen Vorrang haben.

Einbürgerung

Wir wollen die Möglichkeit zur Einbürgerung ausländischer Mitbürger erleichtern, soweit sie sich zu den Wertgrundlagen unserer Verfassungs- und Gesellschaftsordnung bekennen, den Willen und die Möglichkeiten zu einer dauerhaften Existenz in der Bundesrepublik Deutschland haben und gute Sprachkenntnisse vorweisen. Mehrfach-Staatsangehörigkeiten müssen Ausnahme bleiben.

Hilfe in den Heimatländern

Viele Menschen aus armen, unterentwickelten Ländern verlassen ihre Heimat, um für sich und ihre Kinder sorgen zu können, und hoffen auf eine neue Chance in den westlichen Industriestaaten. Deutschland und die Europäische Union können aber nicht allen Zuwanderungswilligen eine Heimat geben. Wir wollen vielmehr durch wirkungsvolle Hilfe zur Selbsthilfe und Kooperation im Rahmen unserer Möglichkeiten dazu beitragen, daß die Menschen in ihren Heimatländern ein menschenwürdiges Dasein führen können.

Toleranz zwischen Deutschen und Ausländern

118. Ausländische Mitbürger bereichern mit ihren Beiträgen unser Leben. Die Gemeinschaft mit Menschen aus anderen Kulturkreisen bringt aber auch Probleme und Ängste mit sich, die zu Fremdenfeindlichkeit und Ausländerhaß führen können. Wir müssen die Ursachen der Gewalt zwischen Ausländern und Deutschen bekämpfen. Wir wenden uns entschieden gegen jede Form der Diskriminierung und Gewalt gegen Ausländer und stellen uns schützend vor alle Menschen, die bei uns leben. Das Hineintragen gewaltsamer Konflikte aus den Heimatländern in die Bundesrepublik kann jedoch nicht toleriert werden. Deutsche und Ausländer können voneinander lernen, wenn sie sich im gegenseitigen Respekt und mit Achtung vor dem jeweils Fremden begegnen. Dafür sind der persönliche Kontakt und Austausch notwendig. Wir wollen dazu beitragen, ein Klima wechselseitiger Partnerschaft und Toleranz zu schaffen, in dem sich das Zusammenleben von Deutschen und Ausländern positiv entwickeln kann.

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