CDU Kreisverband Coesfeld

Austausch zum Hebammenhilfevertrag

Treffen des CDU AKs Gesundheit & Pflege

Der im vergangenen Jahr durch eine Schiedsstelle festgesetzte und am 01. November 2025 in Kraft getretene Hebammenhilfevertrag stößt bei den betroffenen Beleghebammen auf Kritik. Zwar bekommen sie einen deutlichen Zuschlag bei der Vergütung der Geburtsbetreuung pro Stunde – vorausgesetzt jedoch sie betreuen nur eine Frau.

v.l.n.r.: Gaby Vogdt, Jan Büscher, Sabrina Klöpper, Gwendolyn Vogtv.l.n.r.: Gaby Vogdt, Jan Büscher, Sabrina Klöpper, Gwendolyn Vogt

Aber bereits bei der gleichzeitigen Betreuung einer zweiten Geburt kann nur noch ein geringerer Stundensatz als zuvor abgerechnet werden. Sind zeitgleich drei Frauen geburtshilflich zu versorgen – was nicht selten vorkommt – reduziert sich der abrechenbare Stundensatz. In diesem Fall können nur noch 80% der Gebühren für die erste und 30% für die zweite oder dritte betreute Frau abgerechnet werden. Freiberufliche Hebammen erwarten dadurch Verdiensteinbußen von bis zu 30%.

Was nach Ansicht des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen zu einer besseren 1:1 Versorgung für Gebärende führen soll, könnte aber das Gegenteil bewirken. Dazu haben sich jetzt die Mitglieder des Arbeitskreises Gesundheit & Pflege des CDU Kreisverbands Coesfeld mit der Sprecherin der Hebammen des Kreises Coesfeld, Gwendolyn Vogt, ausgetauscht. Sie verweist im Gespräch auf weitere nachteilige Änderungen. So wird auch die Vergütung von Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskursen erschwert.

Konnten bislang den Teilnehmerinnen nicht wahrgenommene Kurstunden privat in Rechnung gestellt werden, um den von den Krankenkassen nicht übernommenen Verlust auszugleichen, entfällt diese Möglichkeit jetzt. „Das kann zu erheblichen Verlusten führen. Denn die Kosten für die Kurse laufen weiter,“ so Vogt. „Arbeitsbedingungen und Vergütung der Beleghebammen müssen ihrer Verantwortung gerecht werden, wenn die gute geburtshilfliche Betreuung und Präventionsarbeit erhalten werden soll“ lautet ihre Forderung. Denn bereits jetzt denken laut einer Studie rund 44% der Hebammen über einen Berufswechsel nach. Somit drohen erhebliche Versorgungslücken in der Geburtshilfe – vor allem in Regionen, in denen Beleghebammen bislang eine tragende Rolle spielen. Wenn freiberufliche Hebammen aufgeben, verlieren Frauen die Wahlfreiheit wo und wie sie gebären wollen.

Eine weitere Folge wäre eine massive Schwächung der ambulanten Versorgung in Schwangerschaft, Wochenbett und Stillzeit. Dass das nicht passieren darf, darin ist sich der CDU-Arbeitskreis einig und verweist auf die unverzichtbare Unterstützung der Hebammen für Mütter und werdenden Mütter. Hebammen leisten neben der Geburtshilfe wichtige Präventionsarbeit und sind auch nach der Geburt unverzichtbare Ansprechpartner in einer herausfordernden Phase. Mit ihrem medizinischen Fachwissen sind sie wichtige Ratgeber für die Gesundheit von Mutter und Kind und tragen so nicht zuletzt auch zur Vermeidung von Arztbesuchen und Komplikationen bei, was wiederum das Gesundheitssystem entlastet. Unabhängig davon muss jedoch an erster Stelle immer die Gesundheit der Frauen stehen, lautet das Fazit des Arbeitskreises.