Schwere Klatsche für Rot-Grün vor Landesverfassungsgericht
CDU siegt klar im Streit um Kommunalwahltermin / 30. August bestätigt
Als "großen Sieg für unsere Kommunen" bezeichnet der heimische Landtagsabgeordnete Werner Jostmeier das heute verkündete Urteil des Landesverfassungsgerichts zum von der Landesregierung für den 30. August festgesetzten Kommunalwahltermin und zur ebenfalls von CDU und FDP geforderten Abschaffung der Stichwahl.
Damit erhalte das Kommunalwahlrecht nun den Stellenwert, der ihm gebühre, ergänzt sein Kollege Bernhard Schemmer.
SPD und Grüne stünden nun vor einem "echten Scherbenhaufen", nachdem sie gegen die Interessen der Menschen die vorzeitige Zusammenlegung von Kommunal- und Europawahl für den 7. Juni als Optimallösung verhindert hätten. Auch die von den Oppositionsparteien ins Feld geführten Kostenargumente seien zwischenzeitlich mit Daten vom Städte- und Gemeindebund zurückgewiesen worden.
In Zeiten der Krise wollten die Menschen ihre politischen Vertreter an ihrer Seite wissen, nicht streitend vor den Verfassungsrichtern in Münster, so Jostmeier. "Ich hoffe sehr, dass diese Lektion Sozialdemokraten und Bündnisgrüne zum Umdenken bewegt", sagte Werner Jostmeier abschließend.
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