Den am Freitag im Landtag vorgelegten Antrag der rot-grünen Regierungskoalition zur Windenergie (Drs. 13/1609)* nannte der heimische Landtagsabgeordnete Werner Jostmeier eine „Mogelpackung, die nur weiße Salbe enthält“. Der Antrag enthalte nichts, was die Situation für die von der Windkraft im Münsterland Betroffenen entscheidend verbessere.
Er nehme nichts von den Anregungen auf, die die Experten bei der Windkraftanhörung am 19. September den Parteien mit auf dem Weg gegeben haben. Es werde wieder einmal klar, dass die rot-grünen Koalitionäre die Sorgen und Nöte der Menschen vor Ort nicht ernst nähmen. Jostmeier betonte erneut, dass Windkraft nur eine der möglichen alternativen Energieformen sein könne und stellte unmissverständlich fest, dass zuerst der Mensch geschützt werden müsse. Deshalb seien auch unbedingt ausreichende Abstände zu Wohnbebauungen einzuhalten und die Belästigungen durch Infraschall, Lichtreflexe und Schlagschatten auf ein zumutbares Maß zu verringern. „Was Rot-Grün als Besserung verkauft, ist nichts als Blendwerk. So wird im rot-grünen Antrag zur Windenergie gefordert, die Technische Anleitung Lärm des Bundes einzuhalten. Dies klingt zunächst gut. Schaut man sich aber die TA Lärm an, so stellt man fest, dass die Norm Windenenergieanlagen im Einzelfall näher als 300 Meter an die Wohnbebauung heranrücken lässt. Der Windenergieerlass hingegen sieht bei schon bei Naturschutzgebieten einen Mindestabstand von 500 Metern vor. Das bedeutet, dass dem Naturschutz offensichtlich ein höherer Stellenwert eingeräumt wird, als dem Menschenschutz. Das kann ja wohl nicht sein“, so Werner Jostmeier. Um das bestehende Planungschaos zu vermeiden, müsse ferner die Planungshoheit der Regionalräte und der Kommunen wieder hergestellt werden. Auch müsse das NRW-Landschaftsgesetz so geändert werden, dass bereits der Bau einer Windkraftanlage als Eingriff in die Natur und Landschaft bewertet wird. Die fortschreitende Verspargelung im Münsterland müsse umgehend gestoppt werden. „Im Interesse einer sachgerechten Lösung und der Menschen vor Ort bin ich dankbar, für die zahlreichen Gespräche mit Betroffenen und die vielfältige Unterstützung aus dem Wahlkreis. Nur zusammen können wir die Landesregierung davon abbringen, weiter gegen die berechtigten Interessen der Menschen vor Ort zu handeln“, so Werner Jostmeier. Die Anhörung zur Windkraft brachte aber auch bei der CDU-Landtagsfraktion eine Änderung. So wird nun nicht mehr eine Immissionsgrenze von 35dB gefordert, stellte Jostmeier fest. Werner Jostmeier betonte abschließend, dass die von der CDU-Landtagsfraktion geforderten Regelungen, den Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung auf 600 Meter festzulegen, für von Eigentümern, Verpächtern oder Betreibern selbst benutzte Gebäude nicht gelten.