Coesfeld. Unter dem Motto „Betriebsverfassung – Reform oder Reförmchen“ trafen sich Vertreter aus Politik und Wirtschaft, um das verabschiedete Gesetz zu beurteilen und mit den anwesenden Mitgliedern der CDA zu diskutieren. Eingeladen wurde neben dem Bezirksvorsitzenden der CDA Wolfgang Kölker CDU/MdL auch der Bildungsreferent des Kolpingverbandes der Diözese Münster, Bernhard Wiesel, und der Geschäftsführer der Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände NRW e.V., Dr. Bernd Schiefer.
Nach einer kurzen Einführung und Vorstellung der Referenten durch den Kreisvorsit-zenden der CDA, Roland Hericks, und den Stadtverbandsvorsitzenden Coesfeld, Norbert Hagemann, wurden die Referenten um eine kurze Skizzierung der Betriebs-verfassung aus ihrer Sicht gebeten. Grundsätzlich positiv bewerteten Wolfgang Kölker, selbst stellvertretender Betriebsrat der DSK-Ibbenbüren, und Bernhard Wiesel die Reform. Sie betrachteten das nach dreißig Jahren erneuerte Gesetz als längst überfällig. Vor allem die veränderten Unternehmensstrukturen und in dessen Zuge die Zunahme der Leiharbeiter, mach-ten diese Erneuerung notwendig. Wolfgang Kölker betonte jedoch, dass das Gesetz aus Sicht der Betriebsräte weitreichender und praxisnäher hätte gefasst werden kön-nen. Zudem sei die neue Wahlordnung noch nicht verabschiedet, die erst in der Praxis zeigen müsse, ob sie tatsächlich eine Vereinfachung darstelle. Bernhard Wiesel sprach im Zusammenhang mit der Erneuerung von „der gleichen Augenhöhe“, die in der tariflichen Auseinandersetzung gewahrt bleiben müsse. Dr. Bernd Schiefer bezeichnete die Reform hingegen als unnötig. Dabei wies der Jurist darauf hin, dass gerade die im Gesetz unklaren Formulierungen zu einem er-höhten Klärungsbedarf zu Lasten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber führen werde. So sei immer noch nicht klar, ob z.B. an den Betriebsratswahlen berechtigte Leihar-beiter auch bei der Festlegung der Betriebsratsanzahl berücksichtigt würden. Neben dieser Frage sehe er noch viele Unklarheiten, die erst nach Jahren von den Gerich-ten beantwortet würden. Gerade diese Prozesslawine bereite ihm große Sorge, da nicht jedes kleine mittelständische Unternehmen einen eigenen Juristen beschäftige, der sich mit diesem Thema auseinandersetze.