Gegen einen zu weitreichenden Einfluss der Europäischen Union hat sich das Mitglied des Europaausschusses im Landtag, Werner Jostmeier, ausgesprochen. Die Entscheidungen der Brüssler Bürokratie dürften nicht so weit reichen, dass alle staatlichen Ebenen bis hinunter zu den Kommunen in ihrer Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit eingeschränkt werden. „Zwar wird in öffentlichen Reden immer wieder gerne betont, den Grundsatz der Subsidiarität befolgen zu wollen – also die Angelegenheiten möglichst vor Ort regeln zu lassen, - doch sieht die Realität leider vielfach anders aus.“ Werner Jostmeier führte das Beispiel der Daseinfürsorge in Deutschland an.
Bislang werden in Deutschland viele Dienstleistungen des täglichen Bedarfs, wie Müllabfuhr, Personennahverkehr u.ä. von den Kommunen übernommen. Die EU macht sich nun aber daran, europaweite Regelungen zu schaffen, die die Gestaltungsfreiheiten der Kommunen erheblich einschränken. So geht die Kommission davon aus, dass der Wettbewerb von privaten Unternehmen in der Regel besser geeignet sei, um bestimmte Leistungen zu erbringen. „Ich kann dies so nicht nachvollziehen“, so Werner Jostmeier. Eine direkt Folge der Brüsseler Politik wäre demnach auch, dass die Trinkwasserversorgung zukünftig nicht mehr von den 6.600 kommunalen Wasserbetrieben gewährleistet würde, sondern ausschließlich in der Hand von gewinnorientierten Unternehmen liegen soll. Zu welchen Folgen dies führen kann, zeigt das englische Beispiel, dem einzigen Land, in dem die Wasserversorgung bislang privatisiert wurde. Dort haben sich die Wasserpreise von 1989/90 bis zum Jahr 1997/98 mehr als verdoppelt. „Wir müssen also sehr aufpassen und dafür sorgen, dass die von Brüssel geplanten beihilfe- und wettbewerbsrechtlichen Regelungen die öffentliche Verantwortung der Kommunen nicht in Frage stellen. Denn wenn sich in Deutschland eines bewährt hat, dann sind es Föderalismus und Subsidiarität“, so Werner Jostmeier abschließend.