Die Bundesregierung hat, um einen einzigen Gesetzesentwurf zur Änderung des sogenannten Meister-BaföG´s einzubringen, über 1000 und einen Tag verstreichen lassen. Und genauso, wie in 1000 und einer Nacht die Erzählungen märchenhaft sind, ebenso illusionär sind die Vorstellungen über die Höhe der benötigten finanziellen Mittel die zu entnehmen sind, um diesem Entwurf zum Erfolg zu verhelfen.
Über drei Jahre sind seit der letzten Wahl vergangen. Zwei CDU/CSU-Anträge und sogar ein Bericht der Bundesregierung waren von Nöten, damit sich bei der Koalition endlich einmal etwas rührt. Und dann präsentiert sie uns auch noch einen Gesetzes-Entwurf, der in seiner Ausrichtung unseren altbekannten Unions-Forderungen entspricht. Bei der Reichweite der Maßnahmen geht den rot-grünen Zwangssparern allerdings die Luft aus. Das Statistische Bundesamt erklärte diesbezüglich, dass das Interesse am Meister-BAföG im Jahr 2000 um weitere 3,3 % zurückging. Die Zahl der Geförderten sank damit auf 52.000 Personen. Diese Zahlen bedeuten in Hinsicht auf unsere derzeitigen Konjunktur-Daten die blanke Katastrophe. Schlimmer noch: Wir werden in den nächsten Jahren einen weiteren Rückgang von Meisterabschlüssen hinnehmen müssen, während gleichzeitig viele derzeitig noch berufstätige Meister in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Folglich fehlen in absehbarer Zeit den mittelständischen Betrieben die dringend benötigten Betriebsleiter und Ausbilder - zumindest den Betrieben, die durch die ruinöse Wirtschaftspolitik der derzeitigen Regierung noch nicht in den Konkurs getrieben wurden. Für eine erfolgreiche Neugestaltung des Meister-BaföG´s fehlt dem Gesetzesentwurf deshalb: der vollständige Erlass des Gesamtdarlehens bei Existenzgründung die Streichung der Vermögensanrechnung die bessere Berücksichtigung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern in berufsbegleitenden Teilzeitmaßnahmen und damit zugleich die Berücksichtigung von Arbeitnehmern aus Industrie, Handel und Dienstleistungen die Senkung des Mindestumfangs auf 200 Lehrgangsstunden, um so auch modulare Lehrgänge förderungsfähig zu machen die Abschwächung der Beschäftigungsbedingungen für Kleinstbetriebe (nur 1 Person anstellen zu müssen) auf eine Jahresumsatzgrenze von 100.000 Euro die Erhöhung des maximalen Förderungsbetrages auf mindestens 12.500 Euro. Die Regierung bleibt daher aufgefordert, den mittelständischen Betrieben eine wirkliche Chance zum Überleben zu geben. Sie hat die geeigneten Vorrausetzungen dafür zu schaffen, dass die zukünftigen Führungskräfte auch die realistische Möglichkeit zu einer erfolgreichen Fortbildung erhalten.