Werner Jostmeier: Entscheidung des OVG ist schallende Ohrfeige für rot-grüne Landesregierung !
Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Münster, wonach Windenergieanlagen nur innerhalb sogenannter "Vorrangzonen" errichtet werden dürfen, die von Gemeinden dafür ausgewiesen sind, erklärte der heimische Landtagsabgeordnete Werner Jostmeier: "Ich begrüße das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes, weil es die Planungshoheit der Kommunen unterstreicht.
Es ist eine schallende Ohrfeige für die rot-grüne Landesregierung, die mit ihrem ‚Windenergieerlass' und der direkten Einmischung von Ministern in die kommunale Planungshoheit für ein unerträgliches Planungschaos gesorgt hat. Das Urteil entspricht den Ergebnissen, die sich aus der Anhörung des Landtagsauschusses für Umweltschutz und Raumordnung und der Stellungnahme des Landkreistages ergeben haben. Darüber hinaus sollte nach Auffassung der CDU-Landtagsfraktion die kommunale Planung zusätzlich durch eine regionale Planung abgesichert werden."
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