CDU-Landtagsfraktion: Konnexitätsprinzip in Landesverfassung soll konkretisiert werden Jostmeier stellt Gesetzentwurf vor! Düsseldorf. Jeder Kneipengänger kennt das Prinzip. Wer in der Kneipe eine Runde gibt und bestellt, der hat anschließend zu bezahlen. Was im alltäglichen Leben funktioniert, klappt deshalb aber noch lange nicht in der Politik. In der politischen Praxis hat es sich nämlich eingeschlichen, dass immer mehr Aufgaben von der übergeordneten politischen Ebene, beispielsweise dem Land, vorgeschrieben werden, von den untergeordneten Körperschaften, in unserem Beispiel den Städten und Kommunen, aber bezahlt werden müssen.
So sind beispielsweise die Leistungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz eigentlich eine Landesaufgabe. In der Praxis aber sehen sich die Städte und Kommunen mit diesen Kosten konfrontiert – jährlich immerhin rund 166 Mio. Euro in NRW nur für diesen Posten ! Bislang war es auch so, dass Gemeinden mit überdurchschnittlich hohen Schülerfahrtkosten vom Land im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) einen besonderen Ausgleich erhielten (2001: 17,9 Mio. €). Dieser Ausgleich fiel im Jahr 2002 weg und wurde mit der allgemeinen Schulpauschale verrechnet. „Es muss Schluss sein mit dieser Form der Zechprellerei ! Wer sich unsere Kommunalfinanzen anschaut, der weiß, dass dort keinerlei Spielraum mehr ist. Trotz der enormen Sparanstrengungen der letzten Jahren, müssen sich die Kämmerer eine immer kreativere Buchführung ausdenken. Auf Dauer ist dieser Zustand nicht haltbar. Wir brauchen deshalb eine Regelung in der Landesverfassung, die unmissverständlich festschreibt, dass Kommunen nur dann neue Aufgaben auferlegt werden dürfen, wenn das Land vorher für eine gesicherte Finanzierung der Aufgaben gesorgt hat“, so Werner Jostmeier MdL, der für die CDU-Landtagsfraktion den Gesetzentwurf (Landtagsdrucksache 13/2279) seiner Fraktion im Plenum des Landtages vorstellen und begründen wird.