SPD knickt erst nach erheblichem Druck bei Investitionskostenförderung ein Kreis Coesfeld. Gar nicht zufrieden ist der Dülmener Landtagsabgeordnete Werner Jostmeier (CDU) mit dem mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossenen Landespflegegesetz. „Das beschlossene Gesetz ist ein Offenbarungseid der Landesregierung zu Lasten pflegebedürftiger Menschen. Es bringt keine Verbesserungen, sondern wird im Gegenteil die Pflegebedürftigen erheblich belasten“. Mit dieser Einschätzung nimmt Jostmeier eine deutliche Gegenposition zur SPD-Abgeordneten Ridder-Melchers ein, die in dem Gesetz ein tragfähiges Fundament sieht. „Tragfähig kann das Gesetz der Landesregierung schon alleine deshalb nicht sein“, argumentiert Jostmeier, „weil zum einen die Rürup-Kommission zur Zeit Überlegungen zur Zukunft der Pflegeversicherung entwickelt und zum anderen die Bundesregierung bereits angekündigt hat, im Jahr 2004 die Pflegeversicherung zu novellieren.
Das heißt, dass sich im nächsten Jahr die Geschäftsgrundlage ändern wird“. So gibt es innerhalb der Rürup-Kommission Überlegungen, die Pflegesätze für die stationäre Pflege zu kürzen. Nach diesen Plänen wird es in der Pflegestufe I nur noch 400 Euro statt 1.023 Euro im Monat geben. Im Übrigen sei die von Frau Ridder-Melchers angesprochenen Rücknahme der Reduzierung bei der Investitionskostenförderung erst auf massiven Druck der CDU und den Pflegediensten zu Stande gekommen. Bis kurz vor der Verabschiedung habe die SPD hingegen die Kürzung der Investitionskostenförderung von 2,15 Euro auf 1,10 Euro befürwortet. Jostmeier untermauerte seine ablehnende Haltung des Gesetzes schließlich damit, indem er darauf hinwies, dass das Land sich ursprünglich mit 125 Mio. Euro jährlich mit Krediten am Bau von Pflegeheimen beteiligt hat, seit 1996 diesen Betrag aber stufenweise zurückgefahren hat. Durch diese Haltung sei mittlerweile ein Investitionsstau von 4,8 Mrd. Euro in NRW aufgelaufen. Auch das neue Gesetz ändere daran nichts. Alles in allem müssten die Pflegebedürftigen mit ca. 250 Euro Mehrbelastungen rechnen. Hinzu kommen, dass ihnen nur noch ein Schonbetrag von 10.000 Euro verbleibe. „Dieses Gesetz ist in höchstem Maße unsozial. Es dient ausschließlich der finanziellen Entlastung des Landes“, so Jostmeier