Schluss mit Mogelpackungen und Klüngelrunden. Endlich konstruktiven Neuanfang wagen ! Kreis Coesfeld. Einen konstruktiven Neuanfang bei den Gemeindefinanzen fordert der Dülmener Landtagsabgeordnete Werner Jostmeier (CDU). Jostmeier rechnete vor, dass alleine im Jahr 2003 die kommunalen Haushaltsdefizite 11 Mrd. Euro betragen haben, während im Gegenzug die kommunalen Investitionen seit 1992 um 10 Mrd. Eurozurückgegangen seien. „Die Lage ist an Dramatik nicht mehr zu überbieten. Sogar früher finanziell gesunde Gemeinden sind am Rande ihrer Belastungsfähigkeit. Alleine im August mussten 176 Kommunen in Nordrhein-Westfalen ihren Haushalt einem Haushaltssicherungskonzept unterwerfen. Dies sind Signale, wie sie deutlicher nicht sein könnten!“, so Jostmeier.
Der Abgeordnete tritt mit seiner Fraktion daher dafür ein, dass endlich eine Gemeindefinanzreform konzipiert wird, die den Namen „Reform“ verdient. Man müsse dabei das gesamte Steuersystem ins Auge nehmen und sich nicht nur auf die Gewerbesteuer verengen. Es müsse dabei verstärkt von der Aufgaben- und Ausgabenbelastung der Kommunen her gedacht werden und grundlegende Weichenstellungen vorgenommen werden. In einem Sofortschritt fordert die CDU daher eine sofortige Rücknahme der Gewerbesteuerumlage von 20% auf 30%. Dies würde für alle Gemeinden im Kreisgebiet eine Entlastung von ca. 4 – 5 Mio. Euro bringen. Da die Gewerbesteuer der Natur der Sache nach aber keine zuverlässige Steuer ist, soll diese Steuer ganz abgeschafft werden. Eine Kompensation soll zu ¾ durch eine Erhöhung des Umsatzsteueranteil der Kommunen ausgeglichen werden. Ein Viertel soll durch die Beteiligung der Kommunen an der Körperschaftssteuer aufgefangen werden. Die CDU-Landtagsfraktion strebt nach Berichten von Werner Jostmeier weitere Änderungen bei der Gemeindefinanzierung an, damit, wie Jostmeier formuliert, „die Kommunen endlich ihre Aufgaben wirkungsvoll erfüllen können, ohne finanziell ständig von der Hand in den Mund leben zu müssen“. Die CDU-Landtagfraktion legt zu dieser Thematik am Mittwoch einen eigenen Entschließungsantrag im Landtag vor.