CDU Kreisverband Coesfeld

Gottesbezug darf in europäischer Verfassung nicht fehlen

Die CDU-Landtagsfraktion kritisiert, dass die rot-grüne Koalition in NRW den Antrag abgelehnt hat, sich für die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Präambel der Europäischen Verfassung einzusetzen. Nach einer Sitzung des Hauptausschusses verwies der CDU-Sprecher in dem Gremium, Werner Jostmeier, darauf, dass die Europaministerkonferenz der Länder im Juni noch eindeutig zum Ausdruck gebracht habe, dass das Fehlen eines Gottesbezugs in der künftigen Verfassung ein wichtiger Punkt sei, bei dem die Verfassung hinter den Erwartungen der Länder zurückbleibe. „Damit distanziert sich Rot-Grün in NRW klar vom Mehrheitsvotum der Länder“, sagte die europapolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Ilka Keller.
Gleichzeitig bedauerten die CDU-Abgeordneten, dass auch der Vorschlag der Europäischen Volkspartei in Brüssel, die jüdisch-christlichen Wurzeln in den EU-Vertrag aufzunehmen, gestern keine Mehrheit im Europaparlament gefunden habe. Zu begrüßen sei immerhin, dass der Verfassungsentwurf wichtige Elemente des christlichen Erbes Europas enthalte. So verkörpere die Grundrechte-Charta in vielerlei Hinsicht das christliche Menschenbild. Auch der Status der Kirchen und religiösen Gemeinschaften werde anerkannt. Keller und Jostmeier appellierten an die Regierungskonferenz, die Vorschläge von CDU und EVP bei den kommenden Verhandlungen noch einmal zu prüfen.