Bernhard Schemmer: Land muss Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude erleichtern
Um den Strukturwandel in der Landwirtschaft zu erleichtern, will die CDU-Landtagsfraktion die Sieben-Jahres-Frist bei der Umnutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude im Außenbereich aufheben. Ein entsprechender Antrag zur Ausführung des Baugesetzbuches wird heute im Düsseldorfer Landtag beraten. „Ein Ferienzimmer oder Kleingewerbe, ein Handwerker oder Freiberufler in einer alten Scheune – warum nicht?“ fragt der Bauexperte der CDU-Fraktion, Bernhard Schemmer. Die bisher in NRW geltende Regel hält er für weltfremd: „Wenn vor mehr als sieben Jahren eine Kuh zum letzten Mal einen Stall betreten hat oder wenn dieser zuletzt nur vom Nachbarn des Bauern verwendet wurde, darf der Stall auch heute nur für landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden.“ Sinnvoller sei es, solche Gebäude anders zu nutzen, statt sie dem Leerstand und Zerfall preiszugeben. „Die Bundesländer können die Sieben-Jahres-Frist über eine Rechtsverordnung aussetzen“, erklärte Schemmer. Wenn die rot-grüne Landesregierung es ernst meine mit dem Strukturwandel im Agrarbereich, müsse sie den Antrag der CDU unterstützen und ihren Spielraum bei der Ausführung des Baugesetzbuches nutzen.
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