Als „Schritt in die richtige Richtung“ hat die CDU-Landtagsfraktion die Gesetzesänderungen bezeichnet, die die rot-grüne Koalition nach jahrelangem Widerstand heute im Plenum des Landtags zur Verankerung des Konnexitätsprinzips in der Landesverfassung vorgeschlagen hat. „Wir wollen aber ein echtes Kommunenschutzgesetz und keine weichgespülten Regelungen, die den Kommunen nicht weiterhelfen“, betonte Werner Jostmeier, Sprecher der CDU im Hauptausschuss. Mit dem gewählten Wortlaut schränke die Koalition das von ihr selbst angekündigte „strikte“ Konnexitätsprinzip wieder ein, das nach dem Motto „Wer bestellt, bezahlt“ sicherstellen soll, dass den Kommunen für jede neue Aufgabe auch ein entsprechender finanzieller Ausgleich gewährt wird. Dass die Gemeinden oder Gemeindeverbände erst in ihrer Gesamtheit durch staatliche Aufgabenübertragungen belastet werden müssen, lege eine Art neues Finanzausgleichssystem fest. Als Folge davon befürchtet Jostmeier, dass Kommunen, die noch finanzielle Spielräume hätten, keine Zuwendungen mehr erhalten werden, obwohl Kosten auf sie zukommen. Gleiches gelte für Maßnahmen, die nur den ländlichen oder nur den städtischen Raum beträfen. Jostmeier: „Hier muss in jedem Fall klargestellt werden, dass das nicht gemeint ist.“ Jostmeier wies auf den von der CDU bereits im Februar 2002 eingebrachten Gesetzentwurf hin: „Angesichts der Existenzkrise der kommunalen Selbstverwaltung in NRW müssen sich alle Fraktionen mit den eingebrachten Entwürfen sachlich auseinandersetzen. Im kommunalen Interesse ist eine einvernehmliche Lösung wünschenswert. Wir werden uns dem nicht verschließen.“