Kreis Coesfeld. „Natürlich bin auch ich dafür, dass man endlich das Problem sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher angeht. Das darf aber nicht auf Kosten von Hilfsbedürftigen älteren Menschen geschehen“. So kommentierte der Dülmener Landtagsabgeordnete Werner Jostmeier einen Gesetzentwurf von SPD und Grünen, der vorsieht, dass zukünftig auch Mittel der Stiftung Wohlfahrtspflege für Fördermaßnahmen bei benachteiligten Kinder verwandt werden. Schließlich sei bei der Einrichtung der Stiftung im Jahr 1974 ganz bewusst der Stiftungszweck auf die unmittelbare und nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation behinderter und alter Menschen festgelegt worden. Schaue man sich die demografischen Herausforderungen an, so sei dieser Stiftungszweck heute mehr denn je aktuell. So seien in der Vergangenheit auch erhebliche Mittel der Stiftung in den Kreis Coesfeld geflossen.
Erst im November konnte sich beispielsweise das Schwesternwohnheim des Anna-Katharinenstifts in Dülmen Karthaus über 400.000 Euro für Um- und Ausbaumaßnahmen freuen. Die Förderung von benachteiligten Kindern hingegen könne jetzt nicht auf die Stiftung abgeschoben werden. Es müsse vielmehr in dem aktuellen politischen Handeln der Regierung deutlich werden, dass Kinder, Jugend und Familie Priorität genießen. Eine teilweise Übertragung der Aufgabe der Förderung benachteiligter Kinder auf die Stiftung bedeute hingegen ein Zurückziehen des Staates. Damit wachse die Gefahr, dass diese Kinder ganz aus dem Fokus der gestaltenden Politik verschwinden. Im übrigen dürfe man sich nichts vormachen. Flossen die Erträge der Spielbanken im Land ursprünglich zu 100 Prozent dem Stiftungszweck zu, so habe sich dieses Verhältnis mittlerweile verändert. So gelte seit 1982 eine Regelung, der zu Folge der jährlich auszuschüttende Betrag für jedes Haushaltsjahr neu zu bestimmen ist. Konnte die Stiftung im Jahre 2001 noch 25,5 Mio. € auf ihrem Konto verbuchen, so waren es 2002 nur noch 15,2 Mio. €, 2003 nur noch 7,6 Mio. Euro. „Käme jetzt zum ursprünglichen Stiftungszweck noch eine weitere Aufgabe hinzu, so wurde dies noch weiter zu Lasten der älteren Menschen gehen. Ich stehe daher dem Koalitionsantrag skeptisch gegenüber, zumal SPD und Grüne sich in der Vergangenheit bereits geweigert haben, einem festen jährlichen Verteilungsmodus zuzustimmen. Wir haben vorgeschlagen, 33% der Spielbankabgabe an de Stiftung Wohlfahrtspflege auszuschütten, mindestens aber 25 Mio. € jährlich. Rot/Grün sind dem nicht gefolgt. Es darf nicht zu einem Ausspielen von Benachteiligten kommen. Die CDU wird dies in den anschließenden Ausschussberatungen noch einmal sehr deutlich machen“, so Werner Jostmeier abschließend.