CDU Kreisverband Coesfeld

Arbeitskreis "Zukunft der Pflege" des CDU-Kreisverbandes Coesfeld war zu Gast beim Nordkirchener Bürgermeister

Der CDU Arbeitskreis Zukunft der Pflege sowie Vertreter der örtlichen CDU trafen sich im Bürgerhaus in Nordkirchen. Bürgermeister Friedhard Drebing, der die Gemeinden in der Pflegekonferenz des Kreises vertritt und Sozialamtsleiter Bernd Tönning informierten über das Angebot der Gemeinde Nordkirchen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Anschließend gab AOK Geschäftsstellenleiter Werner Bücking Auskünfte über die Änderungen und Auswirkungen der „Gesundheitsreform“.
Sozialamtsleiter Tönning begrüßte, dass ein privater Investor seid 2001 im Altenhilfezentrum stationäre Pflege und im Haus Schlossblick betreutes Wohnen in Nordkirchen anbiete. Die Unterbringung eines Kindergartens im Altenhilfezentrum ermögliche für junge und alte Menschen neue Erfahrungen und Chancen für eine besseres Verständnis und Miteinander der Generationen. Ein ambulanter Pflegedienst unterstütze die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen zu Hause. Das Sozialamt helfe bei der Antragstellung zur Rentenversicherung , zur Grundsicherung und bei der Antragsaufnahme für die Hilfe zur Pflege und berate Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in der Beratungsstelle „Mensch und Pflege“.


Bürgermeister Drebing, hob die Bedeutung der Pflegekonferenz des Kreises für die kontinuierliche Weiterentwicklung im Pflegebereich hervor. So habe diese schon 1997 beschlossen, dass in allen Gemeinden des Kreises Beratungsstellen als erste Anlaufstelle eingerichtet werden sollten. Im Jahr 2000 sei dieses Konzept dann umgesetzt worden. In der Regel seien die Beratungsstellen „Mensch und Pflege“ an die Sozialämter angegliedert. Drebing begrüßte, dass im novellierten Landespflegegesetz die Beratungspflicht der Kommunen gesetzlich verankert sei. Der Bürgermeister kritisierte jedoch, dass das Land seine bisherige finanzielle Beteiligung an den Beratungskosten im vergangenen Jahr ersatzlos gestrichen habe.

In der anschließenden Diskussion wies CDU - Landratskandidat Konrad Püning auf das gute ergänzende Informationsangebot durch den Internetauftritt des Kreises hin. Er fasste Leistungen und Ziele der CDU- Kreistagsfraktion zusammen: „Mit dem Altenhilfezentrum in Nordkirchen ist seit 2001 in jeder Gemeinde im Kreis Coesfeld eine stationäre Pflegeeinrichtung vorhanden. Durch ambulante Angebote können pflegebedürftige Menschen möglichst lange in ihrem gewohnten sozialen Umfeld leben. Diese gute Infrastruktur gilt es zu sichern. Der Grundsatz ambulant vor stationär integriert die Wünsche der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Durch weitere Angebote in der Tages- Nacht- und Kurzzeitpflege soll –so der CDU- Kreistagsfraktionsvorsitzende- die Zukunft der Pflege im Kreis Coesfeld gesichert und weiter entwickelt werden.“

Zu den Änderungen durch die „Gesundheitsreform“ nahm Werner Bücking, Geschäftsstellenleiter der AOK Coesfeld Stellung. Gerade auch die älteren Menschen seien hiervon betroffen. Er informierte über die Kosten bei der Medikamentenzuzahlung, die Praxisgebühr, die Erhöhung der Gebühr bei Krankenhausbehandlung, die Kosten bei Leistungen für Heilmittel und häusliche Krankenpflege und die Regelung bei den Fahrkosten, die bei Fahrten zur ambulanten Behandlung nur in Ausnahmefällen und bei einer Mindestbeteiligung von mindestens 5 und höchstens 10 Euro übernommen werden. Eindringlich forderte der Fachmann auf, sich bei Fragen an die zuständige Krankenkasse zu wenden. Auch das Internet biete umfassende Informationen durch die jeweilige Krankenkasse an. Gerade für ältere Menschen sei es wichtig, sich über entsprechende Befreiungsmöglichkeiten von Zuzahlungen bei ihrer Krankenkasse zu informieren, um dort einen entsprechenden Antrag stellen zu können.

Einig waren sich alle Anwesenden in der anschließenden Diskussion, dass eine grundlegende Reform im Gesundheitswesen durchgeführt werden muss, damit die Krankenkassenbeiträge gesenkt oder wenigstens stabil gehalten werden. Mit dem Modernisierungsgesetz seien diese Ziele nachhaltig nicht zu erreichen. Eine weitere Verschiebung der Kosten -vorwiegend zu Lasten der Patienten – sei nicht hinnehmbar.