CDU-Kreistagsfraktion: Straßenbauverwaltung in kommunaler Zuständigkeit belassen
Die CDU-Kreistagsfraktion hat sich in ihrer letzten Sitzung auch mit dem Entwurf des Zweiten Ge-setzes zur Modernisierung von Regierung und Ver-waltung in NRW beschäftigt, das die Verstaat-lichung des Straßenbaus vorsieht. Die CDU-Fraktion hat sich einstimmig für die Bei-behaltung der Straßenbauverwal-tung in kommuna-ler Zuständigkeit bei den Landschaftsverbänden und gegen eine Verstaatlichung ausgesprochen. Begründet sieht die CDU ihre Meinung einmal in fachlichen Stellungnahmen, die durch eine Ver-staatlichung im Zuge der Verwaltungsstrukturreform gerade keine höhere Effizienz und Wirtschaftlichkeit erwarten.
Zum anderen gilt nach wie vor im bun-desweiten Ver-gleich, dass sich die Auf-gabenerfüllung durch die Landschaftsver-bände in NRW sowohl im Bereich der sachlichen Erledigung als auch im Bereich der Kostenstrukturen als vorbildlich er-weist. Dies hat auch der frühere Minister für Wirtschaft und Verkehr und jetzige Mini-sterpräsident in einem Schreiben von 1997 an den Arbeitskreis „Verkehr“ seiner Landtagsfraktion mit Nachdruck bestätigt. Die CDU-Kreistagsfraktion beantragt über den Landrat, eine Resolution auf die Ta-gesordnung der Kreistagssitzung am 23.Februar zu setzen in der der Kreistag Coesfeld alle Landtagsabgeordneten auf-fordert, dem gemeinsamen Votum der kommunalen Spitzenverbände zu folgen und den Vorschlag der Landesregierung zur Verstaatlichung des Straßen-baus ab-zulehnen.
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