CDU Kreisverband Coesfeld

Lensing: Werdendes Leben darf niemals einer Güterabwägung unterliegen

Zum F.D.P.-Antrag "Präimplantationsdiagnostik rechtlich absichern" erklärt Werner Lensing, Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin: Bereits im Jahre 1990 beschloss der Deutsche Bundestag, frühestes menschliches Leben vor einer "verbrauchenden" Embryonenforschung zu schützen. Damit ist in Deutschland die Verwerfung eines als genetisch defekt diagnostizierten Embryos, wie das bei einer Präimplantationsdiagnostik passieren könnte, zu Recht verboten. Diese gesetzliche Hürde möchte die F.D.P. mit ihrem Antrag "Präimplantationsdiagnostik leichtfertig mit dem Argument überwinden, der umstrittene Einsatz der PID diene mit der heiß-ersehnten Erfüllung des elterlichen Kinderwunsches doch einem guten Zweck.
Niemals jedoch darf es eine Güterabwägung zwischen Menschenwürde und Lebensrecht des werdenden Lebens auf der einen und dem grundsätzlichen elterlichen Wunsch nach Kindern auf der anderen Seite geben. Eine Lockerung der strengen Auflagen unseres Embryonenschutzgesetzes hätte zudem immense und gefährliche Folgen. Die Entscheidung, menschliches Leben zu verwerfen, würde - vor allem angesichts der fortschreitenden Entschlüsselung des menschlichen Erbgutes - immer leichter fallen, die Ehrfurcht vor dem menschlichen Leben damit immer mehr abnehmen und einer fortschreitenden Eugenik wäre schließlich Tür und Tor geöffnet. Die von der F.D.P. geforderte strenge Eingrenzung der Nutzungsmöglichkeiten der PID entspricht reinem Wunschdenken. Bereits heute kann man im Ausland beobachten, dass PID keineswegs nur bei genetisch prädisponierten Paaren eingesetzt wird, sondern bei Reagenzglas-Befruchtungen bereits zur Regeluntersuchung wird. Menschliches Leben darf niemals verbraucht werden, für welche guten Zwecke auch immer. Der Preis dafür ist eindeutig zu hoch.